Frage:
Arbeiten trotz Schließung der Horteinrichtung
Sehr geehrte Fr. Bader,
in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr haben der Kiga und ebenso die Horteinrichtung in der Grundschule geschlossen.
Da beide Elternteile berufstätig sind, ist es schwer diese Zeit abzudecken.
Kann ein Arbeitgeber, auch mit dem Wissen, dass die Einrichtungen geschlossen haben dennoch verlangen, dass man arbeiten geht? Was wird da in der Zeit mit den Kindern (2 und 7 Jahre)? Muss man sich als Arbeitnehmer um Betreuungsersatz bemühen, was ja noch mehr finanzielle Einbußen bedeuten würde). Meist handelt es sich auserdem nur um 2 oder 3 Tage.
Vielen Dank im Voraus
Silvana
von
gusti05
am 08.01.2019, 13:52
Antwort auf:
Arbeiten trotz Schließung der Horteinrichtung
Hallo,
ja, das kann der Arbeitgeber verlangen. Es handelt sich hier um eine Problematik des Arbeitnehmers.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2019
Antwort auf:
Arbeiten trotz Schließung der Horteinrichtung
Natürlich ist es die Pflicht des Arbeitgebers, die Betreuung der Kinder sicherzustellen, um arbeiten zu gehen. Beziehungsweise, es ist die Pflicht, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit erscheint; ob die Kinder betreut sind oder alleine Zuhause, ist dem Arbeitgeber egal.
Zur Not muss man als Arbeitnehmer Urlaub nehmen.
Da diese Schließzeiten lange vorher bekannt sind, ist das bei der Urlaubsplanung doch einfach umzusetzen.
von
3wildehühner
am 08.01.2019, 14:39
Antwort auf:
Arbeiten trotz Schließung der Horteinrichtung
Bei uns ist im Dezember Urlaubssperre. Ich arbeite im Altenheim und somit Schichten. Wir haben ein Wunschbuch, worin monatlich 3 Wünsche berücksichtigt werden. Ich habe sehr zeitig für den 27.12. und 28.12. mir Wunschfrei eingetragen. Ich habe beides nicht bekommen. Es ist dort die Regelung, damit wir auch mal länger frei haben, nicht nur 1 Tag, dass entweder man vom 21.12.-26.12. frei hat oder vom 27.12.-1.1.
Dies wechselt jedes Jahr und ich war dran über Weihnachten frei zu haben...
Mein PDL fragte nur, ob ich nicht könnte die Kinder zu Oma/ Opa bringen... aber auch die gehen schließlich arbeiten und ich habe ja keine Kinder um die ständig „abzuschieben“. Mein Verlobter konnte Gott sei Dank für die Tage noch Urlaub nehmen, was aber natürlich auch nicht jedes Mal geht.
von
gusti05
am 08.01.2019, 16:53
Antwort auf:
Arbeiten trotz Schließung der Horteinrichtung
Ein AG ist angehalten, familienfreundlich zu entscheiden. Verpflichtet dazu ist er nicht. Und wenn betriebliche Belange dagegen sprechen, erst recht nicht.
Ich stimme zu: die Schließzeiten der Betreuungseinrichtungen sind idR weit im Voraus bekannt. Dementsprechend hättet ihr den Urlaub rechtzeitig klären müssen oder eben eine andere Betreuung. Kosten dafür habt ihr natürlich selbst zu tragen. Hart gesagt: die Kids sind euer Problem - nicht das des AG´s.
Es sei denn, der AG stimmt dem Urlaub erst zu und zieht ihn dann kurzfristig zurück.
Das gilt selbstverständlich auch für alle sonstigen Schließtage der Einrichtungen.
von
cube
am 08.01.2019, 16:53
Antwort auf:
Arbeiten trotz Schließung der Horteinrichtung
War der Urlaub bereits schriftlich genehmigt, hättest du auf diesen auch bestehen können. Oder eben mit dem AG die Kosten für die Kinderbetreuung besprechen und ihn übernehmen lassen.
Lass dir in Zukunft Urlaube schriftlich bestätigen. Urlaub ist nur offiziell genehmigt, wenn er schriftlich bestätigt wurde.
von
cube
am 08.01.2019, 16:56
Antwort auf:
Arbeiten trotz Schließung der Horteinrichtung
In vielen Gemeinden gibt es Notbetreuungen für Eltern die absolut sonst keinerlei andere Betreuungsmöglichkeit haben. da muss man sich aber ausreichend frühzeitig drum kümmern. Kosten auch entsprechend dann. davon ab rate ich dazu ein Soziales Netz aufzubauen für solche Fälle. Keine anderen Eltern aus der KiGa bekannt? weil dann kann man ja auch anfragen ob die in einem solchen Fall einspringen können. kann auch ein Vorteil für die Eltern sein, vor allen wenn man sich dann abwechselt. Zudem sind Kinder schnell gelangweilt wenn alleine daheim, da ist es mitunter deutlich entspannter wenn ein Freund noch da ist.
von
Felica
am 08.01.2019, 18:44