Liebe Frau Bader, ich habe noch 2 Jahre EU und möchte in dieser Zeit gerne selbständig arbeiten. Mein Arbeitgeber hat im Moment keine Arbeit für mich, so er ist damit einverstanden daß ich irgendwo anders arbeiten werde. soweit ich weiß, darf ich jetzt nicht mehr als DM 630,00 verdienen( ich bekommen kein EG ) und nicht mehr als 19 St. ( seit Dez. 2000 habe ich EU ) der Woche arbeiten. Meine Fragen: - Darf ich ein Geschäft öffnen wenn ich mich an oben genannte vorgaben halte? - Wenn es möglich ist, muß ich mein Arbeitgeber dann sagen daß ich ein Geschäfft öffnen werde oder muß ich über meine neue Arbeit keine weitere angaben machen? Wenn mein EU vorbei ist wird eine Freundin das Gerschäft weiter führen. - Was kann passieren wenn man ca. 23 St. statt 19 St. in der Woche arbeitet? Vielen Dank für Ihre Antworten
Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 22:08