Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antworten auf meine vorherigen Fragen. Ich hätte noch eine wichtige Frage. Wenn ich meine Elternzeit nun einreiche bei meinem Haupt-AG und 22 std in der Woche bei einem anderen AG arbeiten möchte, was zählt hier zu wichtigen betrieblichen Gründen für ein untersagen durch meinen Haupt-AG? Ich arbeite im Handel und möchte die teilzeitstelle gerne in einer Physiotherapie Praxis ausüben. Darf mir das einfach verboten werden? Herzlichen dank
von Murmel2017 am 27.05.2019, 14:19