Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten. Ich werde Ihnen in chronologischer Reihenfolge mein Problem darstellen. Bis zur Geburt meines ersten Sohnes 2007 war ich Vollzeit bei einer Bank tätig. Im November 2008 habe ich meine Arbeit für 25 Std./Woche wieder aufgenommen bis zur Geburt meines zweiten Sohnes 2010. Ich habe bei meinem zweiten Sohn für 3 Jahre Elternzeit beantragt, also bis 18.01.2013. Im März 2012 habe ich einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen (mit Genehmigung der Bank). Nachdem ich mich in meinem Minijob wohl fühlte, ich ungern wieder an die Stelle in der Bank zurückwollte wo ich nach der Geburt meines ersten Sohnes hin versetzt worden bin habe ich zum 31.08.2012 meinen Arbeitsvertrag gekündigt. Nun sieht es leider so aus dass mein derzeitiger Arbeitgeber aufgrund von finanziellen Problemen voraussichtlich Personal entlassen muss. Ich gehe davon aus dass ich dann zu den gekündigten gehören werde. Nun stellt sich für mich die Frage ob ich Anspruch auf ALG I habe (wird also die Elternzeit für die Bemessungsgrundlage gezählt oder der Minijob). Zur Information: Ich möchte mittelfristig wieder auf 20-Stunden arbeiten gehen da meine Kinder mittlerweile beide gut betreut sind. Würde mich also für 20 Stunden arbeitslos melden wenn der Fall eintritt. Vielen Dank im Voraus melgil
von melgil am 25.02.2013, 14:29