Schönen guten Tag, sehr geehrte Frau RA Bader! Hoffe, bin bei Ihnen richtig und können mir etwas helfen. Bin seit fünf Jahren bei meinen Arbeitgeber beschäftigt.Habe März 2006 meinen 2. Sohn bekommen, war bis Febr. 07 in Elternzeit. War vorher Vollzeitkraft, bin seit März 2007 als Teilzeitkraft tätig. Da ich enorme Schwierigkeiten habe, eine zuverlässige Tagesmutter zu bekommen,und ich in den knapp 7 Wochen mehrmals ausfallen musste, habe ich natürlich mächtig Ärger bekommen. Ich weiss nicht, wie lange ich noch arbeiten kann. Meine Frage; steht mir Arbeitslosengeld zu, obwohl ich seit 2Monaten arbeite( war ja in Elternzeit) und wie wird das berechnet? Was ich jetzt an Gehalt bekomme oder vor der Elternzeit? Wie wird das berechnet? ICh müsste dann meinen Arbeitgeber bitten mich zu kündigen, damit ich nicht gesperrt werde. Da geht man arbeiten und will auch arbeiten und hat nur Probleme mit der Betreuung. Ist doch paradox, oder? Habe einen grossen Sohn, der geht in den KIGA und den Kleinen von 1 Jahr, der natürlich nirgends drin ist, weil keine Plätze frei sind in meiner näheren Umgebung. Hoffe, Sie können mir schnell antworten. Danke! Katrin
Mitglied inaktiv - 18.04.2007, 19:53