Hallo, meine Situation ist folgende:
Ich habe im Januar 2005 eine Teilzeitarbeit begonnen; diesa war zunächst befristet bis 12/05, wurde dann verlängert, wieder mit BEfristung bis 12 /06! Ende November habe ich meinen Sohn zur WElt gebracht, mein Vertrag lief also während des Mutterschutzes aus! Nun mein Frage: Habe ich eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich mich arbeitssuchend melde?!
Vielen Dank,
Emma
Mitglied inaktiv - 22.03.2007, 12:03
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Hallo,
wenn Sie versicherungspflichtig für mind. 12 Mo. beschäftigt waren, besteht grds. eine Anwartschaft. Melden Sie sich also auf jeden Fall beim AA - Leistungen erhalten Sie ab dem Zeitpunkt, wo Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Dies geht auch für halbe Tage - dann gibt es 50 %.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2007
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Hast Du Mutterschaftsgeld/ Erziehungsgeld bezogen? Möglich, dass die Anwartschaften erfüllt sind- trotzdem gibt es Arbeitslosengeld nur dann, wenn Du Dich arbeitslos meldest (arbeitsuchend reicht da nicht!) und dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehst- für mindestens 15 Std./Woche. Ein Nachweis über die Kindesbetreuung in dieser Zeit muß meist schriftlich erbracht werden.
Gruß!
Mitglied inaktiv - 23.03.2007, 14:16