Hallo! Bis Sept. 2001 habe ich ein ganzes Jahr halbtags gearbeitet(Dieses Arbeitsverhältnis war befristet bis zu diesem Zeitpunkt). Davor 1/2 Jahr ganztags. Ab Okt. 2001 war ich in Mutterschutz/Erziehungsurlaub. Durch die Geburt eines weiteren Kindes 2003 geht der Erziehungsurlaub noch bis Juni 2006. Wenn ich mich jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen würde und die Kinderbetreuung geregelt wäre (1. Kind Kindergarten, 2. bei meiner Mama), hätte ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Vielen lieben Dank für die Beantwortung, Gruß, Karin
Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 23:07