hallo, nach eintritt der Elternzeit bin ich von Duisburg nach BW gezogen. Mein AG bitte mir nun einen Arbeitsplatz (aus zuverlässiger Quelle Scheinstelle) in Duisburg an, den ich aber nicht annehmen kann. Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einem Aufhebungsvertrag ?
Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 11:51