Anspruch Elternzeit, Förderungsansprüche: geteilte Elternzeit+Gehaltsunterschied

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch Elternzeit, Förderungsansprüche: geteilte Elternzeit+Gehaltsunterschied

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben eine zweijährige Tochter. Mein Lebensgefährte hat eine Stelle, allerdings bei einem Arbeitgeber, der ihm die Kündigung nahelegt (und sich ihm gegenüber nicht sehr fair verhalten hat). Nun habe ich (Berufseinsteiger) aus langfristigen Erwägungen vor, ein Jobangebot in einer anderen Stadt anzunehmen (es ist wahrscheinlich meine in den nächsten Jahren einzige Form, als Mutter überhaupt in den Beruf einzusteigen, so die Erkenntnis nach 16 Monaten erfolgloser Bewerbungen). Nun müssten wir dafür umziehen, ich würde wesentlich schlechter verdienen (ggf. nach Abzug der Mietkosten und unter Berücksichtigung dessen, dass wir 2 personen mit Kind sind unter der Förderungsgrenze), die wohngegend wäre erheblich teurer und meine Tochter wäre dort nicht betreut (keinerlei Aussicht auf Krippenplatz, Tagespflege teurer), mein Lebensgefährte müsste also erst einmal zu Hause bleiben, um sich um unsere Tochter zu kümmern und könnte ggf. wenn wir einen Halbtagsplatz bekommen sollten, in Teilzeit arbeiten. Trotz allem ist es wohl die einzige Möglichkeit,mich überhaupt auf den "Arbeitsmarkt zu bekommen". Wir sind nicht verheiratet. Fragen: 1. Kann mein Lebensgefährte nun einfach mit 7-wöchiger Vorlaufsfrist Elternzeit einreichen ohne, dass ihm dafür Konsequenzen drohen? Kann er das nur bis zum dritten Lebensjahr machen oder länger (falls kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht?) Hat er einen Anspruch auf Teilzeit - er arbeitet in einer Unternhemensberatung, es gibt dort allerdings Beschäftigte in Teilzeit. wo kann ich mich beraten lassen? 2.Langfristig gehe ich davon aus, so nicht auf Förderungen angewiesen zu sein. Kurzfristig aber schon. Wird die Tatsache, dass mein Lebensgefährte vorrübergehend in Elternzeit geht und damit ein höheres Gehalt "aufgibt" auf eventuelle Zuschüsse (Hartz 4, Förderung Kinderbetreuung usw.) angerechnet? Vielen dank für die Antworten, ich bin auch sehr dankbar, wenn Sie mir Beratungsstellen oder Informationsseiten nennen.

Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 13:08



Antwort auf: Anspruch Elternzeit, Förderungsansprüche: geteilte Elternzeit+Gehaltsunterschied

Hallo, bitte lesen Sie die hinwiese u fragen Sie allgemeiner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2009



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