Hallo Frau Bader,
eine laufende Überstundenauszahlung vor dem Mutterschutz fließt ja mit in die Berechnung des Elterngeldes ein. Wenn mein Mutterschutz im Laufe eines Monats (z.B. am 27. des jeweiligen Monats beginnt), wird das Überstundengeld von dem entsprechenden Monat (bis zum 27.) dann bei der Berechnung des Elterngeldes voll angerechnet oder wie verhält es sich? Ist mir wichtig damit ich klären kann bis wann es das sinnvollste ist, sich den Rest entsprechend fortlaufend auszahlen zu lassen ohne das für mich am Ende Nachteile entstehen. Vielen Dank für eine Rückmeldung.
von
VeGl2020
am 24.01.2020, 06:12
Antwort auf:
Anrechnung der Überstundenauszahlung vor dem Mutterschutz
Hallo
es fällt der ganze Monat weg.
Ansonsten (wie immer): die Überstunden müssen als Lohn, nicht als Einmalzahlung deklariert sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2020
Antwort auf:
Anrechnung der Überstundenauszahlung vor dem Mutterschutz
Wenn der Mutterschutz z.b. am 27.03. beginnt, zählt der ganze Monat März nicht als Elterngeld Monat. Monate mit Mutterschutzleistungen werden generell ausgeklammert
Ansonsten müssen die Überstunden als lfd Lohn deklariert sein nicht als Einmalzahlungen.
Mitglied inaktiv - 24.01.2020, 06:56
Antwort auf:
Anrechnung der Überstundenauszahlung vor dem Mutterschutz
Der zweite Punkt ist besonders wichtig.
Wir hatten erst gestern wieder jemanden, der seine Überstunden extra innerhalb der 12 Monate hat auszahlen lassen, damit das Elterngeld höher ausfällt.
Der Arbeitgeber hat aber das Ganze auf der Abrechnung als sonstigen Bezug deklariert und damit war die ganze schöne Summe nicht mehr berücksichtigungsfähig.
Seit der Novellierung des Elterngeldes im Jahr 2015 sind auch alle alten Urteile nicht mehr anwendbar die besagen, dass Überstundenauszahlungen auch berücksichtigt werden müssen, wenn sie als Einmalzahlung versteuert werden.
von
Dojii
am 24.01.2020, 07:32