Frage: Anfrage beim Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, kann ich meine Anfrage so schreiben ?? Dankeschön für Ihre Antwort. Hinze "Sehr geehrte Damen und Herren, zur Zeit bin ich, xxx, im 2. Jahr Elternzeit. Jetzt bin ich gefragt worden, ob ich in einer Tagespflegegruppe vom xxx mitarbeiten kann. Ist dies möglich ? Vielen Dank Mit freundlichem Gruß ?

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 10:40



Antwort auf: Anfrage beim Arbeitgeber

Hallo, bitte die Hinweise lesen - ich darf hier so konkret nicht antworten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2010



Antwort auf: Anfrage beim Arbeitgeber

Ist mir grad noch eingefallen, ist es ok, wenn es ein 400Euro Job ist ?? Danke nochmal

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 10:49



Antwort auf: Anfrage beim Arbeitgeber

Teilzeitantrag während der Elternzeit Name: ........................................................ Vorname: ........................................................ Straße/Nr. ........................................................ PLZ/Ort: ........................................................ Telefon: ........................................................ Beschäftigt als: ........................................................ Abteilung: ........................................................ Personal-Nr.: ........................................................ An die Personalabteilung Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gemäß § 15 BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz) in der Zeit vom ...................... bis ......................und von ................... bis ........................ Während dieser Zeit möchte ich bei einem anderen Arbeitgeber/bei einer anderen Arbeitgeberin, dem Unternehmen .......................................................... in Form einer Teilzeitbeschäftigung tätig werden. Hiermit bitte ich Sie um Ihre Zustimmung gemäß § 15 Abs. 4 BerzGG. Mit freundlichen Grüßen Wäre das besser, auch wenn es ein 400Euro Job ist ?? Oder ist das sogar auch ein Teilzeitjob ??

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 12:23



Antwort auf: Anfrage beim Arbeitgeber

Wollte eigentlich nur wissen, ob die "Wortwahl so ok ist. Nicht das ich wegen falscher Wortwahl ein nein bekomme und nicht, weil ich gefragt habe und die nicht wollen das ich arbeiten gehe. Ist aber ok, Ich versuch es einfach. Mehr wie nein können die nicht sagen. Danke trotzdem

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 19:58



Antwort auf: Anfrage beim Arbeitgeber

Hallo Der sieht perfekt aus ! Muss eigentlich auch nur formlos sein ;-) Hatte die Situation damals auch und habe es ganz formlos beantragt. Sehr geehrte Damen .. etc. Hiermit bitte ich um Erlaubnis in meinem Erziehungsurlaub auf 400 Euro-Basis bei der Firma XY zu arbeiten. Mit freundlichen Grüßen, .........

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 22:29



Antwort auf: Anfrage beim Arbeitgeber

Danke :) Ich möchte es aber so förmlich machen, da ich große Schwierigkeiten mit meinem Arbeitgeber habe :( Die behaupten, ich wäre nur des Geldes wegen schwanger geworden. Das ging damals soweit, das ich einen Anwalt gebraucht hab.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 11:35



Antwort auf: Anfrage beim Arbeitgeber

Oha, manche AG sind echt unmöglich. Dann finde ich, dass Dein Antrag förmlicher nicht geht , würde ich so abschicken. Ich meine mich zu erinnern, dass ein AG die Nebentätigkeit nur dann verbieten kann, wenn es Deine Hauptarbeit belastet oder es bei der Konkurenz ist. Zum Beispiel bis früh in den Morgen kellnern und dann um 08.00h am Schreibtisch einschlafen. Dann darf er dagegen sein. Soweit ich weiss muss er die Ablehnung begründen. Drück die Daumen. Gruss, Panija

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 12:14



Antwort auf: Anfrage beim Arbeitgeber

Aber ich arbeite doch zur Zeit gar nicht ?? Versteh ich Dich jetzt richtig ?? Eine Konkurenz ist es nicht, ist ein ganz anderer "Einzugsbereich"

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 21:28



Antwort auf: Anfrage beim Arbeitgeber

Dein Antrag ist völlig ok. Wollte damit nur sagen, dass sie ihn Dir eigentlich nicht ablehnen dürfen, weil es Deine Hauptarbeit bei denen ja gar nicht belasten kann, da Du im Erziehungsurlaub bist ;-) Nehmen wir an Du arbeitest bei AOL, dann dürftest Du im Erziehungsurlaub nicht bei 1&1 arbeiten, weil Konkurenz. Wenn dem nicht so ist, also beides nicht zurtrifft, dann dürfen sie nichts dagegen haben, oder es verwehren, weil sie dich ärgern wollen. Hoffe das war verständlicher ausgedrückt :-) Gruss, Panija

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 21:39



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