Mein Freund wird die Vaterschaft unseres Kindes anerkennen und das Kind wird seinen Nachnamen tragen. Wir möchten aber voraussichtlich nicht heiraten. Durch die Anerkennung der Vaterschaft steht das Kind ja in seiner Erbfolge. Nun stellt sich mir die Frage über die Vor- oder Nachteile eines gemeinsamen Sorgerechts. Nun meine Fragen: 1. falls mir etwas zustossen sollte und ich das alleinige Sorgerecht habe, bekommt dann mein Freund automatisch als Vater das Sorgerecht oder kann es sein, dass er das Kind nicht automatisch bekommt. 2. auf welchem Amt muss ich angeben, ob ich das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht wünsche? Muss dies vor der Geburt stattfinden? 3. Hat das gemeinsame Sorgerecht für das Kind rechtliche Vorteile oder nur für den Vater? Denn solange man zusammen ist, entscheidet man ja sowieso gemeinsam, aber wie ist es im Trennungsfall. Macht ein gemeinsames Sorgerecht nicht alles unnötig kompliziert. Ich würde dem Kind ja eh ohne trifftigen Grund nicht den Umgang mit seinem Vater verwehren, macht also ein gemeinsames Sorgerecht Sinn?
Mitglied inaktiv - 20.09.2004, 12:44