Hallo Frau Bader, ich habe kurz nach der Geburt 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese nun fristgerecht mit Absprache des Arbeitgebers auf 2 Jahre verlängert und gleichzeitig einen Antrag auf TZ nach Ablauf des 1.Jahres gestellt. Da ich ein "Problemkind" habe, wurde mir nun von der Kinderärztin dringend angeraten, mein Kind noch nicht mit 1 Jahr "abzugeben". Kann ich nun problemlos meinen Antrag auf TZ widerrufen und einfach das 2.Jahr Elternzeit nehmen? Vielen Dank für Ihre Mühe! MfG, Eva
Mitglied inaktiv - 06.06.2009, 12:09