Änderung des Teilzeit/Elternzeitantrages

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung des Teilzeit/Elternzeitantrages

Hallo Frau Bader, ich habe kurz nach der Geburt 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese nun fristgerecht mit Absprache des Arbeitgebers auf 2 Jahre verlängert und gleichzeitig einen Antrag auf TZ nach Ablauf des 1.Jahres gestellt. Da ich ein "Problemkind" habe, wurde mir nun von der Kinderärztin dringend angeraten, mein Kind noch nicht mit 1 Jahr "abzugeben". Kann ich nun problemlos meinen Antrag auf TZ widerrufen und einfach das 2.Jahr Elternzeit nehmen? Vielen Dank für Ihre Mühe! MfG, Eva

Mitglied inaktiv - 06.06.2009, 12:09



Antwort auf: Änderung des Teilzeit/Elternzeitantrages

Hallo, eigentlich haben Sie wieder so eine Art Kü-Frist zu beachten. Reden Sie einfach mal mit dem AG! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2009



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