Hallo Frau Bader, nachdem meine Tochter inzwischen drei Jahre alt geworden ist hat sich nun mein Einkommen von Sozialhilfe auf Arbeitslosengeld geändert. Ich bekomme Unterhalt für mich und meine Tochter von meinem Ex-Mann und dieser wurde auf Sozialhilfe ja 100 % angerechnet. Bei Arbeitslosengeld ist das ja anders. Nun ist mein Ex-Mann (bzw. sein RA)über die Höhe meines Arbeitslosengeldes informiert und es obliegt ja ihm, sich nun um die Änderung seiner Unterhaltszahlung zu kümmern. Ich würde ja weniger bekommen. Nun habe ich diesen Monat aber trotzdem wieder vollen Unterhalt von ihm bekommen und er hat bisher nicht auf die Änderungen reagiert. Kann ich dieses Geld behalten oder muss ich es zurück zahlen, wenn er "merkt" das er mir ja nun eigentlich weniger zahlen muss....? Wie gesagt ist er seit min. 2 Wochen über meine neuen Einkünfte informiert. Vielen Dank und viele Grüsse, Stephanie
Mitglied inaktiv - 30.04.2003, 20:08