Hallo Frau Bader,
nach 5 Monaten Elternzeit habe ich wieder begonnen zu arbeiten, 30 Stunden pro Woche.
Meine Tochter wird noch gestillt, also habe ich mir eine Milchpumpe gekauft und pumpe während der Arbeitszeit 2x je 30 Minuten ab.
Mein Arbeitgeber ist allerdings der Meinung, dass die im Mutterschutzgesetz vorgesehenen Stillzeiten nur gelten, wenn man tatsächlich stillt (O-Ton: im Gesetz steht Stillen und nichts von Abpumpen). Ich soll jetzt also für die Zeit des Abpumpens ausstempeln und die Zeit dann nacharbeiten oder meine Wochenstunden um die 5 Stunden Abpumpzeit reduzieren. Aber Nacharbeiten oder finanzielle Einbussen soll das Gesetz ja eigentlich verhindern ?!
Ich verstehe, dass der Firmenrechtsanwalt auf den genauen Wortlaut des Gesetzes hinweisst, aber gibt es nicht vielleicht irgendwo ein Gerichtsurteil oder ähnliches, das besagt, dass Abpumpen dem Stillen gleichzusetzen ist?
Danke für Ihre Hilfe!
Jana.
von
01877
am 20.09.2013, 11:45
Antwort auf:
Abpumpen während der Arbeitszeit
Hallo,
bitte im Forum von Biggi fragen. Die ist auf diesem Gebiet super!
http://www.rund-ums-baby.de/stillberatung/
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Abpumpen während der Arbeitszeit
Also ich habe jetzt gerade kein Urteil für DIch parat, aber der AG und vorallem der Anwalt spinnen doch wohl total.
Die 2x30 Minuten sind das MINIMUM was Dir zusteht, und zwar auch zum Abpumpen und nicht nur zum Stillen direkt. Man muss ja auch die Milchproduktion im Gang halten.
Bei so einer Aussage wäre ich auf 180 und würde ihm sagen er soll mich doch darauf verklagen *grrrrr* wenn ich sowas höre werde ich echt wild.
JEDES Gericht würde Dir stattgeben, und dass der Anwalt sich so äußert kann ich GAR NICHT nachvollziehen.
Wo hat der studiert?
Frau Bader wird hoffentlich auch noch ein entsprechendes Urtel parat haben!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 20.09.2013, 14:44
Antwort auf:
Abpumpen während der Arbeitszeit
Hallo 01877,
Pump-Stillen ist per Definition eine besondere Form des Stillens und fällt deshalb meiner Meinung nach ebenfalls unter das Mutterschutzgesetz.
Ich bin auch auf die Antwort von Frau Bader gespannt.
Viele Grüße
von
emilie.d.
am 21.09.2013, 23:20