Guten Tag, ich habe folgende Frage: wie berechnet sich das ALG 1 nach Elternzeit (2. Abschnitt) bei folgender Konstellation: Geburt Kind: 07/2017 EZ (1. Abschnitt): 07/2017 - 09/2018 Arbeit Vollzeit: 10/2018 - 12/2019 EZ (2. Abschnitt): 01/2020 - 07/2021 Habe ich danach Anspruch auf ALG 1 mit Bemessung meines Gehaltes oder erfülle ich die Anwartschaft auf Grund der EZ (2. Abschnitt) nicht und erhalte kein ALG 1? Vielen Dank für die Antwort.
von minima4 am 23.09.2019, 12:53