Frage: 4 Wochen unbezahlter Urlaub

Guten Tag, Ich möchte im Februar unbezahlten Urlaub nehmen, aufgrund schwerer Erkrankung im Freundeskreis, vielleicht auch 2 Monate.In meiner letzten Schwangerschaft wurde ich aufgrund der Gefährdung direkt ins Bv geschickt( leider endete diese in einer Fehlgeburt). Daher gehe ich bei positivem Ausgang von einem erneuten BV aus. Würde der unbezahlte Urlaub sich auf das Gehalt im BV auswirken, falls ich im unbezahltem Urlaub schwanger werden würde? Oder kurz darauf? Ich bin etwas schlaflos die letzte Zeit, entschuldigen Siebitge , wenn es verwirrend erscheint.Mit freundlichen Grüßen

von Zikke am 09.01.2019, 00:29



Antwort auf: 4 Wochen unbezahlter Urlaub

Hallo, Sie meinen, wenn Sie bis Februar schwanger sind? Sonst spielt ein BV keine Rolle. Die Monate mit 0 € zählen bei der Berechnung voll mit 0 € rein u mindern das EG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2019



Antwort auf: 4 Wochen unbezahlter Urlaub

Solange du im unbezahlten Urlaub bist, greift ein BV nicht. Erst dann wieder, wenn du wieder regulär arbeiten würdest. Statt unbezahlten Urlaub würde ich prüfen lassen ob das ganze auch über eine Haushaltshilfe über die KK abgesichert wäre oder als Pflegetätigkeit über die Pflegeversicherung. Wegen der Versicherungsfrage. Sobald du wieder arbeitest bzw arbeiten würdest, wäre das Einkommen maßgeblich was du dann bekommen würdest.

von Felica am 09.01.2019, 06:58



Antwort auf: 4 Wochen unbezahlter Urlaub

?? Ich verstehe den Zusammenhang gar nicht. Ein Freund ist krank, du möchtest unbezahlten Urlaub. Um ihn zu pflegen? Bist nicht schwanger und redest von BV?

von mellomania am 09.01.2019, 07:37



Antwort auf: 4 Wochen unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub hätte auch Folgewirkung für ein künftiges Elterngeld, bedenke dies bitte.

von HeyDu! am 09.01.2019, 08:00



Antwort auf: 4 Wochen unbezahlter Urlaub

Also du willst unbezahlten Urlaub nehmen wegen der Erkrankung eines Freundes, machst dir aber Gedanken darüber, dass du in diesem Urlaub schwanger werden könntest und der Urlaub dann dein Gehalt für ein eingeplantes BV verringert? Oh mann, das sind ja Gedankengänge... Gehalt im BV ist das, was du normalerweise per Vertrag bekommen würdest. Ich sehe nicht, das ein genehmigter Urlaub dies ändern würde.

von cube am 09.01.2019, 09:43



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