Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist am 16.08.2001 geboren. Ich habe 5 Monate Elternzeit gemacht und bin dann früher an meinen alten Arbeitsplatz (selbe Stellung, gleicher Platz)zurückgekéhrt. Habe aber das 3. Jahr gesplittet, und mir vorbehalten bis zum 8 Lebensjahr meines Sohnes zu nehmen.Muß dazu sagen, ich arbeite nur 16 Stunden die Woche. Nun meine Frage: wenn ich mein 3 Jahr beantrage, habe ich dann wieder einen Anspruch auf meine alte stelle????? Und wielange vorher muß ich das beantragen?? Für Ihre Aufklärung wäre ich Ihnen sehr dankbar! LG Claudia
Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 13:34