Sehr gerhrte Frau Bader,
in Juni 2017 ist unsere Tochter auf die Welt gekommen.
Nun bin ich erneut schwanger.
ET 31.12.18 und meine Elternzeit vom ersten Kimd ist bis Okt.2019.
Kann ich meine Elternzeit vom ersten Kind frühzeitig verkürzen und ggf.Beschäftigungsverbot bekommen???
Wann muss ich meinen AG von der neuen Schwangerschaft informieren?
Mit freundlichen Grüßen
DJaxxi
von
DJaxxi
am 24.04.2018, 13:10
Antwort auf:
2.Schwangerschaft in Elternzeit-Elternzeit verkürzen?
Hallo,
nein. Sie können frühstens zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2018
Antwort auf:
2.Schwangerschaft in Elternzeit-Elternzeit verkürzen?
keine elternzeit verkürzen. du kannst sie auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden. was anderes geht nicht. du arbeitest ja nicht, daher bekommst du auch kein geld vom AG, selbst wenn du ein bv bekommen würdest, was du aber nur bekommst, wenn du arbeitest :-)
von
mellomania
am 24.04.2018, 13:18
Antwort auf:
2.Schwangerschaft in Elternzeit-Elternzeit verkürzen?
Danke für die Info
von
DJaxxi
am 24.04.2018, 13:21
Antwort auf:
2.Schwangerschaft in Elternzeit-Elternzeit verkürzen?
Was sagt Frau Bader dazu???
von
DJaxxi
am 24.04.2018, 19:25
Antwort auf:
2.Schwangerschaft in Elternzeit-Elternzeit verkürzen?
das ist keine ermessensgrundlage sondern gesetzt.
wenn du jetzt teilzeit in elternzeit arbeiten würdest gerade, dann bv, dann würdest du das tz gehalt weiter bekommen ABER die elternzeit würde natürlich im hintergrund mitlaufen. man kann diese eben NICHT vorzeitig beenden um in ein BV zu gehen. sondern eben nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. da du nicht arbeitest, bekommst du kein geld. :-)
von
mellomania
am 24.04.2018, 19:58
Antwort auf:
2.Schwangerschaft in Elternzeit-Elternzeit verkürzen?
https://www.frag-einen-anwalt.de/Beschaeftigungsverbot-waehrend-und-nach-der-Elternzeit--f196575.html
Was heißt dann dieser Beschluß???
von
DJaxxi
am 24.04.2018, 20:30
Antwort auf:
2.Schwangerschaft in Elternzeit-Elternzeit verkürzen?
inwiefern? das wäre sozialbetrug, wenn die elternzeit beendet wird um vollzeitgehalt zu bekommen wegen einem bv. die elternzeit würde aufgespart etcpp. daher geht das nicht. der ag wird sich nicht strafbar machen, und die kk ebenfalls nicht. härtefall wäre, wenn der partner arbeitslos würde und die elterzeit beendet wird, um sofort wieder zu arbeiten. aber das liegt hier doch nicht vor. was ist nach der elternzeit geplant? teilzeit? oder vollzeit? DAS bekommst du NACH ende der elternzeit bezahlt wegen dem bv. alles andre ist, wie gesagt betrug!
von
mellomania
am 24.04.2018, 21:14