Liebe Frau Bader,
ich bin derzeit im Erziehungsurlaub (bis 29.11.2001) und bin nun wieder schwanger (Geburtstermin 27.11.2001).
Meine Firma geht davon aus, dass ich am 30.11.2001 wieder arbeite, was dann aber nicht geht.
Wann muss ich die Schwangerschaft spätestens melden?
Vielen Dank schon mal im Voraus!!
Viele Grüße Claudia
Mitglied inaktiv - 07.05.2001, 13:33
Antwort auf:
2. Schwangerschaft im Erziehungsurlaub
Liebe Claudia, im Gesetz steht, man soll es bald nach Kenntnis sagen, es gibt aber keine Sanktion, wenn nicht.
Aber es gilt dann halt auch nicht das MuSchG
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2001
Antwort auf:
2. Schwangerschaft im Erziehungsurlaub
Hallo Claudia,
bei mir war es ähnlich, nur die 2. Schwangerschaft war bereits als meine Tochter 5 Monate alt war. Der Erziehungsurlaub wurde zum Stichtag um 3 Jahre verlängert. Also insgesamt hatte ich dann etwas mehr als 4 Jahre, bedingt durch den geringen Altersunterschied. Bei Dir vermute ich, dass der Beginn des Mutterschutzes/Erziehungsurlaub dann 6 Wochen vor dem errechneten Termin ist. Also, der 16.10.01 und arbeiten musst Du dann erst wieder wenn Dein Kind den 3. Geburtstag hat, also in 2004.
Sagen kannst Du es Deinem Arbeitgeber doch jetzt schon.
Gruss und alles Gute
chakana
Mitglied inaktiv - 08.05.2001, 16:24