vielen Dank für Ihre Antwort von letzter Woche (id=392469). Ja, dass er eine Ersatzbezugsperson braucht, ist mir schon klar, bitte entschuldigen Sie die unklare Frage. Wir haben jetzt 3 Mal Trennungen versucht (halbe Stunde bis 1 Stunde heute). Er hat mich gesucht und gefragt, ließ sich aber von einer Erzieherin immer wieder ablenken. Hat wenn, dann nur ganz kurz geweint und sich beruhigen lassen. Hat der Erzieherin Abschiedsküsschen gegeben, sagt ihren Namen, geht selbstständig in die Krippe rein. Freute sich, als ich wiederkam. Habe mich aber eben beim Gehen nicht verabschiedet. Die Erzieherinnen wollen das aber, weil sie meinen, dass das Kind bewusst erleben soll, dass die Eltern weg sind. Meine Frage ist außerdem, ob das schon Vermeidungsverhalten ist, wenn er sich ablenken lässt, oder ob ihn das wirklich beruhigt?was sind die Bedingungen dafür, dass Kinder dieses Vermeidungsverhalten entwickeln, was ich während der Eingewöhnung bei einigen Kindern deutlich gespürt habe? DANKE!!!!!
Mitglied inaktiv - 26.10.2009, 12:16
Antwort auf:
Noch eine Frage zur Eingewöhnung, Lieber Herr Posth,
Hallo, es ist schon bei der Beobachtung oft schwierig zu unterscheiden, ob ein Kind nur eine vermeidende Haltung einnimmt oder bereit ist sich anzupassen. Es ließe sich messen, wenn man dem Kind Herzschlag, Hautleitfähigkeit und Cortisol-spiegel misst. Das geht natürlich in der Normalsituation nicht. Aber wenn eine Kind weint, egal ob kurz oder lang, dann ist das Ablösungsprinzip nicht richtig durchgeführt worden. Die Dauer des Trennungsschmerzes hat aber sicher etwas mit dem entstehenden Trauma zu tun. Je kürzer der Schmerz, desto geringer das Trauma.
Daher rührt auch der Irrtum mit der Verabschiedung der Mutter. Der bewusste Abschied kann erst dann angstfrei stattfinden, wenn das Kind kognitiv in der Lage ist, das Fortsein der Eltern oder Bezugspersonen räumlich und zeitlich einzuordnen. Unter 4 Jahren ist das praktisch nicht möglich, so dass hier die Erzeugung von Trennungschmerz auch ständige Retraumatisierung bedeutet. In der frühen Fremdbetreuung gelten eben andere Gesetze. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 30.10.2009