Wohngeld – rückwirkende Zahlung ab Antragsstellung

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Wohngeld können seit diesem Jahr deutlich mehr Haushalte beziehen – doch dies führte zu einer Antragsflut, aus der jetzt lange Wartezeiten resultieren. Was bedeutet das, werden einige Familien damit im Januar leer ausgehen?

Die Wohngeldreform hat zu einer großen Zunahme der Anträge fürs Wohngeld geführt. Bauministerin Klara Geywitz hat nun zu Geduld aufgerufen. „Vier Milliarden zu verteilen, ist natürlich eine riesen Aufgabe“, sagte die Ministerin. „Jeder, der noch im Januar einen Antrag stellt auf Wohngeld und ihn bewilligt bekommt, egal ob das im Februar ist oder Anfang März, bekommt rückwirkend ab Januar auch das Geld“, betonte die Politikerin.

Vorläufige Bewilligung für eine schnellere Auszahlung

Der Mieterbund hatte gefordert, verstärkt vorläufige Bescheide auszustellen. Die Bauministerin sagte dazu, das sei ein super Vorschlag, den man bereits aufgegriffen habe. Demnach können Behörden jetzt also das Wohngeld in dringenden Fällen vorläufig bewilligen. Zudem könnten die Behörden entscheiden, Bescheide auch automatisch zu verlängern, so Geywitz.

Das Wohngeld wurde bis Ende des vergangenen Jahres an 600.000 Haushalte gezahlt, nun sollen bis zu 1,4 Millionen Haushalte dazukommen, die Wohngeld erhalten. Die staatliche Leistung können Menschen beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber wenig Geld zur Verfügung haben. Dazu muss ein Antrag bei der Wohngeldstelle der Kommune eingereicht werden. Die Formulare wurden extra vereinfacht, um die Zahlung zu beschleunigen. Trotzdem müssen beispielsweise in Berlin im Hauptformular noch acht eng bedruckte Seiten von allen Mitgliedern eines Haushalts mit detaillierten Angaben zu Einkommen und Vermögen ausgefüllt werden.


Quelle:
Westdeutsche Zeitung: Ministerin Geywitz: Wohngeld wird rückwirkend bezahlt

Zuletzt überarbeitet: Januar 2023

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