Gesetzliche Krankenversicherung und
Flüge kosten mehr

 

Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung ist gestiegen: Seit Januar 2011 muss der Arbeitgeber dauerhaft 7,3 Prozent zahlen, während der Arbeitnehmer mit zunächst 8,2 Prozent belastet wird. Gegebenenfalls muss der Arbeitnehmer auch noch eventuelle weitere Erhöhungen tragen, beispielsweise auch den Zusatzbeitrag. Dieser kann seit diesem Jahr von Krankenkassen in unbegrenzter Höhe erhoben werden.

Zusatzbeiträge

Den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt allein der Arbeitnehmer.
Dieser Betrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern wird pauschal verlangt - deshalb auch die Bezeichnung als Kopfpauschale. Der Betrag kann von der Steuer abgesetzt werden. Dazu wurde im vergangenen Jahr das Bürgerentlastungsgesetz geschaffen. Danach soll der Verbraucher alle Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge von der Einkommenssteuer absetzen können.

Mit Hilfe der Zusatzbeiträge sollen einerseits Löcher in den Gesundheitsfonds gestopft werden, andererseits soll somit der Wettbewerb zwischen den Kassen angekurbelt werden. Denn die Versicherten können - wenn sie den Zusatzbeitrag nicht zahlen wollen oder mit den Leistungen ihrer Kasse unzufrieden sind - zu einer anderen Krankenkasse mit dem besseren Service wechseln. Erhebt die Kasse zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dazu muss die Kündigung vor der ersten Beitragszahlung schriftlich, in einem formlosen Schreiben, bei der Krankenkasse eingegangen sein.

Geringverdiener sollen mit der Überforderungsklausel geschützt werden. Sie erhalten die Differenz erstattet, wenn der Zusatzbeitrag höher ist als zwei Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens.

Private Krankenkasse

Wer angesichts höherer Beiträge einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung überlegt: Hier muss der Arbeitnehmer das vergangene Jahr ein Jahresbruttogehalt von 49.500€ nachweisen, das ist ein Monatseinkommen von 4.125€. Bis 2011 musste drei Jahre lang ein Jahresbruttoeinkommen von jeweils 49.950€ erwirtschaftet werden. Doch Vorsicht: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist eventuell schwierig - bis unmöglich.

Weitere Informationen zu gesetzlichen und privaten Krankenkassen und ob sich ein Wechsel der Krankenkasse für Sie lohnen würde, können Sie hier nachlesen.

Steuerverfahren

Ab diesem Jahr erhält der Verbraucher keine Lohnsteuerkarte mehr per Post. Das Verfahren wird vollständig digitalisiert, bis 2012 sollen alle Finanzbehörden auf das elektronische Verfahren umgestellt sein.

In diesem Übergangsjahr sind die Lohnsteuerkarten aus 2010 noch gültig. Verbraucher, die zum ersten Mal eine Steuererklärung anfertigen, sollten sich für ein Ersatzpapier mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.

Steuerfreibeträge

Kinder haben im Jahr 2011 einen Grundfreibetrag von 8.004 Euro. Bis zu diesem Betrag sind Einnahmen aus Kapitalvermögen steuerfrei. Der Sparer-Pauschbetrag für Kinder liegt bei 801 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag bei 36 Euro. Somit sind insgesamt für jedes Kind Zinsen, Dividenden, Verkäufe und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 8.841 Euro steuerfrei.

Eltern können diesen Freibetrag ihrer Kinder nutzen und gegebenenfalls Kapitalvermögen verteilen, das heißt verschenken. Auf diese Weise kann die Steuerlast gemindert werden. Bis zu einer Summe von 400.000 Euro (Gesamtsumme über den Zeitraum von 10 Jahren) sind diese Schenkungen auch schenkungssteuerfrei. Aber: Die Schenkung muss ernsthaft getätigt werden. Die Eltern haben dann nicht mehr unbegrenzten Zugriff auf die Gelder ihrer Kinder. Die Finanzbehörde erkennt die Schenkung auch nur als solche an, wenn sie den zivilrechtlichen Vorschriften entspricht, das Konto bzw. Depot auf den Namen des Kindes läuft und die Verfügungsgewalt darüber von den Eltern nicht eingeschränkt wird.

Arbeitszimmer

Seit 2011 ist das häusliche Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar. So können dafür 1250 Euro angesetzt werden, wenn für die berufliche bzw. betriebliche Tätigkeit sonst kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Und diese Regelung gilt auch rückwirkend bis zum 1.01.2007, dazu muss aber rechtzeitig ein Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt worden sein.

Luftverkehrssteuer

Fliegen kostet seit 2011 mehr: Die Bundesregierung hat eine Luftverkehrssteuer ins Leben gerufen. Mit diesem Betrag soll ein Anreiz gesetzt werden, auf andere Verkehrsmittel, die umweltverträglicher sind, umzusteigen

Die Steuer wird bei Starts und Landungen in Deutschland fällig, Passagiere mit Zwischenlandungen in Deutschland müssen keine Luftverkehrssteuer entrichten. Auch Kinder unter zwei Jahren, die für den Flug keinen eigenen Sitzplatz haben, müssen nicht extra zahlen. Rundflüge mit kleinen Flugzeugen, Flüge zu medizinischen Zwecken und Flüge zu Nordseeinseln sind ebenfalls von der Steuer befreit.

Die Höhe der Abgabe wird nach der Entfernung gestaffelt: Für Flüge bis maximal 2.500 Kilometer, beispielsweise Inlandsflüge oder für Flüge in die Türkei, nach Tunesien oder nach Zypern, werden 8 Euro Steuerzuschlag berechnet, für Flüge bis 6.000 Kilometer, beispielsweise nach Ägypten, 25 Euro und für Flüge über 6.000 Kilometer, beispielsweise in die USA, nach Australien oder Asien, 45 Euro.

Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie selbstverständlich nicht ersetzen.

Zuletzt überarbeitet: Dezember 2018

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