Kurzzeitig erhöhter Verdienst: nicht
relevant für den Trennungsunterhalt

Münzstapel auf Geldscheinen

© Adobe Stock, grafikplusfoto

Verdient ein unterhaltspflichtiger Ex-Partner aufgrund von Mehrarbeit vorübergehend mehr, wirkt sich das nicht auf den Trennungsunterhalt aus. Der Arbeitseinsatz darf auch einfach wieder reduziert werden.

Dies entschieden die Richter am Oberlandesgericht Brandenburg, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im entsprechenen Fall ging es um die Höhe des Trennungsunterhalts und das Einkommen des Mannes war im Fokus. Er hatte für ein paar Monate durch einen höheren Arbeitseinsatz mehr verdient, hatte das aber seiner Gesundheit zuliebe wieder eingestellt. Die Erhöhung wegen eines erhöhten Arbeitseinsatzes sei ein besonderer Umstand, der nicht den üblichen Einkommenssteigerungen zuzurechnen sei, entschieden die Richter. Der Mann habe auch die Erhöhung rückgängig machen dürfen. Unterhaltsrechtlich müsse die Frau dies mittragen, so die Argumentation.

Zuletzt überarbeitet: Oktober 2022

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