Extra - Leistungen für Kinder

Mama in der Kueche mit Maedchen auf dem Ruecken

© Adobe Stock, pressmaster

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder aus sozial benachteiligten Familien unterstützt werden. 

Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen oder Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, können diese Leistungen beantragen. Die Leistungen können als Geld- oder als Sachleistungen vom Staat gewährt werden.

Welche Kosten werden übernommen?

Mithilfe der Gelder bzw. der entsprechenden Materialien sollen sozial benachteiligte Kinder am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können.

Zu den Leistungen zählen:

  • eintägige Ausflüge mit der Kita oder der Schule und Klassenfahrten
  • ein Zuschuss zum Mittagessen in Kita, Hort oder Schule
    (der verbleibende Eigenanteil liegt bei 1 Euro pro Tag und Essen)
  • ein monatliches Budget von 10 Euro für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule etc.)
  • angemessene Lernförderung, um eine Versetzung zu erreichen
    (die Schule darf keine vergleichbare Nachhilfe anbieten)
  • ein Zuschuss von jährlich insgesamt 100 Euro für Materialien zum Schulbedarf
    (Auszahlung zweimal im Jahr)
  • die Beförderung zur Schule

Der Hintergrund: Aufgrund ihrer Herkunft sollen Kinder aus sozial schwachen Familien nicht benachteiligt werden. Sie sollen genauso die Möglichkeit haben, Mitglied in einem Sportverein zu werden, bei einem Ausflug mit der Kitagruppe mitzufahren, ein Musikinstrument zu erlernen, am Schulessen teilzunehmen oder Nachhilfeunterricht zu erhalten.

Benötigen die Kinder Nachhilfeunterricht, um beispielsweise die nächste Klasse erreichen zu können, so bedarf es einer Bescheinigung durch den Lehrer. Bei Vorlage werden die Kosten für eine Lernförderung, die geeignet und angemessen ist, durch das Bildungspaket erstattet.

Für die Antragstellung ist die Gemeinde bzw. die Stadtverwaltung zuständig

Für die Beantragung und die Ausgabe dieser Leistungen sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Hier können durchaus unterschiedliche Stellen mit der Durchführung beauftragt sein: Für Bezieher von ALG II sind meist die Mitarbeiter der Jobcenter die Ansprechpartner. Für Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, sind dagegen oft Sozialamt oder Wohngeldstelle zuständig. Hier können auch meist die Mitarbeiter des Rathauses oder des Bürgeramtes weiterhelfen und die richtigen Ansprechpartner nennen.

Wichtig: Die Leistungen werden nur auf entsprechende Antragstellung hin ausgegeben.

Zuletzt überarbeitet: März 2019

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