LenaMolly
Hallo! Meine Tochter ist 9 Monate alt und ein echtes dauerstillbaby. Beikost geht eher schleppend, hier mal ein paar Löffelchen Brei , da wird mal ne Gurke oder Nudel gelutscht, alles in allem mag sie noch nicht so dran.. Ich finde das nicht schlimm, sie nimmt gut zu und ich hab genug Milch! Jetzt hab ich aber folgendes Problem , ich hab nur ein Jahr Elternzeit beantragt, muss also in 2,5 Monaten wieder arbeiten. Weiter "ohne Gehalt" zu Hause zu bleiben können wir uns leider nicht leisten. Ich arbeite als operationstechnische Assistentin und das Problem ist jetzt nicht nur das ich wegen Arbeit tagsüber abstillen müsste weil ich nicht da bin, sondern auch nachts bzw ich darf dann sobald ich wieder hingeh gar nicht mehr stillen. Da die Narkosemittel fettlöslich sind und die Patienten diese ausatmen, werden sie wenn sie von mir eingeatmet werden an die Muttermilch abgegeben. Ich mache mir total Gedanken weil meine Tochter wirklich viel stillt und auch gerade nachts. Ich schätze das sie noch etwa 80%-90% ihrer Nahrung über die Muttermilch aufnimmt, 10-20% isst sie... Muss ich abstillen oder gibt es ein Berufsverbot oder ähnliches wegen stillen? Will bei der Arbeit noch nicht fragen um nicht die Pferde scheu zu machen ....
Liebe LenaMolly, das Mutterschutzgesetz sagt folgendes zum Thema Stillen: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmaßnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Im Mutterschutzgesetz wird keine Altersbeschränkung für die gesetzlichen Stillpausen gemacht, in aller Regel gibt es bis zum ersten Geburtstag da auch keine (größeren) Diskussionen, danach kann es schwieriger werden und nach dem zweiten Geburtstag werden die Stillpausen in aller Regel kaum noch von einem Arbeitgeber so ohne Weiteres gewährt. Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht weiterhin entgegen kommt, haben Sie kein "Recht" mehr auf Stillpausen. Wenden Sie sich einmal an eine Kollegin von mir, sie kennt sich mit dem Mutterschutzgesetz bestens aus und kann Ihnen evtl. weiz´terhelfen: euweitzel@yahoo.com LLLiebe Grüße, Biggi
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