Norali83
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der Elternzeit. Mein Chef hat mir angekündigt, dass er mich nach Ablauf der Elternzeit nicht mehr braucht und mir ein Arbeitszeugnis in der Vergangenheitsform ausgestellt, mit dem Vermerk, dass ich ausgeschieden bin. Jetzt habe ich gelesen, dass es in der Elternzeit ein Zwischenzeugnis in der Gegenwartsform sein muss. Macht das Sinn, wenn ich dort nicht mehr anfangen kann? Viele Grüße Nora
Hallo, hat er schriftlich gekündigt? Ich verstehe das nicht. Haben Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wie was? Du bist schon "ausgeschieden"????? Sorry, aber das hätte ich nie und nimmer so angenommen. Du bist in EZ und solange darf er dir nicht kündigen. Genau das hat er aber - wenn man diesen Satz mal übersetzt - gemacht. Ob er dich nach der EZ braucht oder nicht ist sein Problem. Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf das er dir bis nach er EZ den Arbeitsplatz freihält oder einen vergleichbaren. Genau DAS !!!! sichert dir nämlich die EZ ab. Dafür ist diese da. So wie er das geschrieben hast bist Du bereits raus und hast damit keine EZ mehr. Und wirst, wenn es richtig blöde läuft, auch vom Amt eine Sperre bekommen, von dem Problem Krankenversicherung falls du nicht verheiratet bist und in die deine Mannes kannst mal abgesehen. Dein AG darf dir frühstens am ersten Arbeitstag nach der EZ kündigen. Und musst dann auch bis die Kündigung greift dir vollen Lohn zahlen. Auch dann wenn er keine Arbeit für dich hat. Und klar ist es dann, das du solange auch bei ihm angestellt bist und er vorher nicht sagen kann, die ist bereits ausgeschieden. Also logisch das ein Zwischenzeugnis in Gegenwartsform geschrieben wird und nicht in Vergangenheitsform. Das kann man machen wenn der Arbeitnehmer ein Abschlußzeugnis bekommt. Ich würde da beim AG auf Korrektur bestehen und vor allen auch darauf achten welche Zeiten er der KK gegenüber meldet und der Rentenversicherung.
chrissicat
Lege schriftlich Widerspruch beim Arbeitgeber bezüglich dem Zeugnis ein. Er soll dir ein vernünftiges Zwischenzeugnis erstellen und aushändigen. Wenn er jetzt schon ankündigt, dass er dich nach der Elternzeit nicht mehr braucht, wäre sogar ein Gang zum Anwalt ratsam. Es macht den Anschein, dass er dich aufgrund der Schwangerschaft/Elternzeit nach der Elternzeit nicht mehr beschäftigen möchte. Eine solche Diskriminierung ist nicht rechtens.
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