_marli2014_
Sehr geehrte Frau Bader. Wir haben folgende Frage: unser erstes Kind ist im Mai 2015 gekommen, ich habe für zwei Jahre Elternzeit angemeldet und bekomme auch das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet. Nun ist mein Arbeitgeber Ende 2015 insolvent geworden und der komplette Betrieb wurde stillgelegt. In den nächsten Tagen werde ich daher meine Kündigung bekommen. Ab Mai 2017 würde ich dem Arbeitsmarkt nach zweijähriger Babyzeit wieder zur Verfügung stehen. Was wäre aber nun, wenn wir im Sommer/Herbst 2017 ein weiteres Kind erwarten würden? Würde mir trotz Schwangerschaft dann von Mai bis voraussichtlichem Mutterschutz ein Zuschuss zustehen, oder hätten wir in der Zeit nur das Einkommen meines Mannes zum leben? Würde mir ein Mutterschaftsgeld zustehen? Falls ja, wie würde dies berechnet werden? Das Elterngeld würde dann ja 300,- Euro als Mindestsatz betragen, richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort!!! Herzliche Grüße, _Marli2014_
Hallo, trotz Schwangerschaft werden Sie dem Arbeitsmarkt ja zur verfügung stehen, also bekommen Sie auch ArbGeld 1 Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, nach Beendigung meiner Elternzeit im Frühjahr hätte ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber gern die Arbeitszeit verkürzt, um einen Teilzeitarbeitsplatz (20Stunden) anzutreten. Dies allerdings erst ab Herbst, da meine Tochter zwar im Frühjahr 3 wird, ich aber erst ab Herbst einen Kindergartenplatz zur Verfügung habe. Leider habe ich auch sonst k ...
Guten Tag, wenn man vor der Elternzeit Vollzeit arbeitet, hat man ja danach keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Kann dies verändert werden wenn man - bereits in der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit von 15-30 Stunden ausübt? - wenn man nach der Elternzeit kurz Vollzeit arbeitet (für wie lange müßte das sein?) und dann reduziert (wie müßte m ...
Liebe Frau Bader, Wenn ich nach einer einjährigen Elternzeit die Kündigung vom AG bekomme, steht mit Arbeitslosengeld zu? Und ab welchen Zeitraum nach der Elternzeit darf mir überhaupt gekündigt werden? Vielen Dank und liebe Grüße
Guten Tag! Mein Sohn ist im Februar 2014 geboren, ich hatte bei meinem damaligen Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nachdem ich eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte, habe ich meine alte Arbeitsstelle für Ende Januar 2015 gekündigt und ab Februar 2015 meine neue Arbeit angetreten. Leider musste ich feststellen, dass der Arbeitsantritt für ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit