_marli2014_
Sehr geehrte Frau Bader. Wir haben folgende Frage: unser erstes Kind ist im Mai 2015 gekommen, ich habe für zwei Jahre Elternzeit angemeldet und bekomme auch das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet. Nun ist mein Arbeitgeber Ende 2015 insolvent geworden und der komplette Betrieb wurde stillgelegt. In den nächsten Tagen werde ich daher meine Kündigung bekommen. Ab Mai 2017 würde ich dem Arbeitsmarkt nach zweijähriger Babyzeit wieder zur Verfügung stehen. Was wäre aber nun, wenn wir im Sommer/Herbst 2017 ein weiteres Kind erwarten würden? Würde mir trotz Schwangerschaft dann von Mai bis voraussichtlichem Mutterschutz ein Zuschuss zustehen, oder hätten wir in der Zeit nur das Einkommen meines Mannes zum leben? Würde mir ein Mutterschaftsgeld zustehen? Falls ja, wie würde dies berechnet werden? Das Elterngeld würde dann ja 300,- Euro als Mindestsatz betragen, richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort!!! Herzliche Grüße, _Marli2014_
Hallo, trotz Schwangerschaft werden Sie dem Arbeitsmarkt ja zur verfügung stehen, also bekommen Sie auch ArbGeld 1 Liebe Grüße NB
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