Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosigkeit nach Elternzeit

Frage: Arbeitslosigkeit nach Elternzeit

Bonnie101080

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Liebe Frau Bader, Wenn ich nach einer einjährigen Elternzeit die Kündigung vom AG bekomme, steht mit Arbeitslosengeld zu? Und ab welchen Zeitraum nach der Elternzeit darf mir überhaupt gekündigt werden? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Arbeitstag. Sie bekommen Arbeitslosengeld I, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Am ersten Arbeitstag mit Fristeinhaltung. ALG1 anteilig dem was Du dem Markt zur Verfügung stehst bei nachgewiesener Kinderbetreuung.


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