Mitglied inaktiv
Hallo, nach Beendigung meiner Elternzeit im Frühjahr hätte ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber gern die Arbeitszeit verkürzt, um einen Teilzeitarbeitsplatz (20Stunden) anzutreten. Dies allerdings erst ab Herbst, da meine Tochter zwar im Frühjahr 3 wird, ich aber erst ab Herbst einen Kindergartenplatz zur Verfügung habe. Leider habe ich auch sonst keine Betreuungsmöglichkeit für meine Tochter und möchte wirklich eigentlich erst dann wieder arbeiten, wenn sie in den Kindergarten kommt. Aus betriebsbedingten Gründen steht ein Arbeitsplatz in gewünschter Form mir aber lt. Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Habe ich nicht aber einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit?? Für ganze Tage hätten sie mich wieder eingestellt, dafür hätte dann jemand anders gehen müssen. Falls ich dann wirklich kündigen muss oder ein Aufhebungsvertrag gemacht werden muss: meine Frage, muss ich mich sofort im Frühjahr arbeitslos melden und bekomme dann sofort Arbeitslosengeld oder melde ich mich dann zum Herbst hin arbeitslos. Hat es irgendwelche Auswirkungen auf mein Arbeitslosengeld wie z.B. eine Minderung etc., wenn ich mich erst im Herbst arbeitslos melde? Bekomme ich dann evtl. nur ein halbes Jahr ALG oder habe ich überhaupt noch Anspruch? Und noch eine Frage, bei meinem jetzigen "Noch"-Arbeitgeber arbeite ich auf 400-Euro Basis, muss ich das aufgeben, um in Anspruch auf Arbeitslosengeld zu kommen, bzw. wird das beim Arbeitslosgeld auch irgendwie angerechnet?? Vielen vielen Dank schon mal für Antworten. Ich weiss leider nicht, wie ich mich jetzt in diesem Fall verhalten soll, deswegen ist der Text ein wenig länger geworden. Danke und Gruss Tanja
Hallo, bitte stellen Sie eine kurze und allgemeine Frage (siehe Hinweise). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Alo - Geld wird nur dann genehmigt, wenn die Betreuung des Kindes auch gewährleistet ist. Das heißt, Sie würden den Arbeitsmarkt erst ab Sept. zu Verfügung stehen, da dann die Kinderbetreuung gewährleistet ist... ergo auch nur für 20 Std. Alo - Gelder erhalten. Bei Alo - Geld darf man glaub ich nur 165 Euro dazuverdienen... und noch was.. Der AG ist zwar "verpflichtet" (ab 15 Mitarbeiter und wenn es aus betrieblichen Gründen möglich ist) Sie in Teilzeit einzustellen, er ist allerdings nicht verpflichetet, nach dies nach Ihrem "Zeitplan" zu tun. Soweit habe ich das bis jetzt zumindest immer verstanden. LG Heike
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