Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosigkeit nach Elternzeit???

Frage: Arbeitslosigkeit nach Elternzeit???

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, nach Beendigung meiner Elternzeit im Frühjahr hätte ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber gern die Arbeitszeit verkürzt, um einen Teilzeitarbeitsplatz (20Stunden) anzutreten. Dies allerdings erst ab Herbst, da meine Tochter zwar im Frühjahr 3 wird, ich aber erst ab Herbst einen Kindergartenplatz zur Verfügung habe. Leider habe ich auch sonst keine Betreuungsmöglichkeit für meine Tochter und möchte wirklich eigentlich erst dann wieder arbeiten, wenn sie in den Kindergarten kommt. Aus betriebsbedingten Gründen steht ein Arbeitsplatz in gewünschter Form mir aber lt. Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Habe ich nicht aber einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit?? Für ganze Tage hätten sie mich wieder eingestellt, dafür hätte dann jemand anders gehen müssen. Falls ich dann wirklich kündigen muss oder ein Aufhebungsvertrag gemacht werden muss: meine Frage, muss ich mich sofort im Frühjahr arbeitslos melden und bekomme dann sofort Arbeitslosengeld oder melde ich mich dann zum Herbst hin arbeitslos. Hat es irgendwelche Auswirkungen auf mein Arbeitslosengeld wie z.B. eine Minderung etc., wenn ich mich erst im Herbst arbeitslos melde? Bekomme ich dann evtl. nur ein halbes Jahr ALG oder habe ich überhaupt noch Anspruch? Und noch eine Frage, bei meinem jetzigen "Noch"-Arbeitgeber arbeite ich auf 400-Euro Basis, muss ich das aufgeben, um in Anspruch auf Arbeitslosengeld zu kommen, bzw. wird das beim Arbeitslosgeld auch irgendwie angerechnet?? Vielen vielen Dank schon mal für Antworten. Ich weiss leider nicht, wie ich mich jetzt in diesem Fall verhalten soll, deswegen ist der Text ein wenig länger geworden. Danke und Gruss Tanja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Alo - Geld wird nur dann genehmigt, wenn die Betreuung des Kindes auch gewährleistet ist. Das heißt, Sie würden den Arbeitsmarkt erst ab Sept. zu Verfügung stehen, da dann die Kinderbetreuung gewährleistet ist... ergo auch nur für 20 Std. Alo - Gelder erhalten. Bei Alo - Geld darf man glaub ich nur 165 Euro dazuverdienen... und noch was.. Der AG ist zwar "verpflichtet" (ab 15 Mitarbeiter und wenn es aus betrieblichen Gründen möglich ist) Sie in Teilzeit einzustellen, er ist allerdings nicht verpflichetet, nach dies nach Ihrem "Zeitplan" zu tun. Soweit habe ich das bis jetzt zumindest immer verstanden. LG Heike


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, wenn man vor der Elternzeit Vollzeit arbeitet, hat man ja danach keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Kann dies verändert werden wenn man - bereits in der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit von 15-30 Stunden ausübt? - wenn man nach der Elternzeit kurz Vollzeit arbeitet (für wie lange müßte das sein?) und dann reduziert (wie müßte m ...

Liebe Frau Bader, Wenn ich nach einer einjährigen Elternzeit die Kündigung vom AG bekomme, steht mit Arbeitslosengeld zu? Und ab welchen Zeitraum nach der Elternzeit darf mir überhaupt gekündigt werden? Vielen Dank und liebe Grüße

Guten Tag! Mein Sohn ist im Februar 2014 geboren, ich hatte bei meinem damaligen Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nachdem ich eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte, habe ich meine alte Arbeitsstelle für Ende Januar 2015 gekündigt und ab Februar 2015 meine neue Arbeit angetreten. Leider musste ich feststellen, dass der Arbeitsantritt für ...

Sehr geehrte Frau Bader. Wir haben folgende Frage: unser erstes Kind ist im Mai 2015 gekommen, ich habe für zwei Jahre Elternzeit angemeldet und bekomme auch das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet. Nun ist mein Arbeitgeber Ende 2015 insolvent geworden und der komplette Betrieb wurde stillgelegt. In den nächsten Tagen werde ich daher meine Kündig ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...