Arlu
Hallo Ich werde bald zum ersten Mal Vater und wir haben entschieden, dass ich für 1 Jahr in Elternzeit gehe. Mein Arbeitgeber macht da keine Probleme und ich kann mir aussuchen wann ich die Elternzeit beginne und eigentlich wollte ich direkt mit der Geburt in Elternzeit. Am 23.7. haben wir jetzt einen Kaiserschnitt termin. Jedoch hätte ich am 1.8. mein 10 Jähriges in der Firma und da bekäme ich einen netten Bonus, den ich natürlich mitnehmen will ;). Jetzt zu meiner Frage. Würde dieser Bonus mein Elterngeld vermindern wenn ich zu der Zeit schon in Elternzeit bin ? Wenn ja würde ich versuchen mit Urlaubstagen den Beginn der Elternzeit auf den 2.8. zu ziehen. Ich habe auch noch einen 450 Euro Job und da hätte ich auch noch eine Frage. Könnte ich Stunden vorarbeiten, sodass ich zB am 1.8. schon genug Stunden für die vollen 450 euro für August habe? Mfg Arlu
Hallo, Leider teilen sie nicht mit, wie Sie untereinander das Elterngeld verteilen wollen. Dieses wird immer in Lebensmonaten abgerechnet. Wenn also jetzt zum Beispiel sieht zwölf Monate Elterngeld bekommen wollen, müssen Sie das berücksichtigen. Bei dem Bonus kommt es darauf an, wie der Arbeitgeber ihm deklariert. Wenn es eine Einmalzahlung ist, bleibt es unberücksichtigt. Wenn es als Lohn deklariert ist, wird es berücksichtigt. Liebe Grüße NB
mela_mit_alex
Aufpassen.. du musst Elterngeld in Lebensmonaten beantragen.... Kommt drauf an ob du Basis oder Elterngeld plus nimmst.
Arlu
Wir haben vor 14 Monate ( ich 12 und meine frau 2 ) dass normale Elterngeld zu beantragen. Das mit den Lebensmonaten wuste ich ja garnicht. Das heist ich müsste Entweder sofort ab Geburt oder Lebensmonat 2-13 nehmen ?
Arlu
Schon ok habs wohl immer überlesen. Vielen Dank
Mitglied inaktiv
Die beiden ersten Lebensmonaten zählen eh auf deine Frau. Ist gesetzlich so geregelt. Du kannst dann Lebensmonat 3-14 nehmen
mela_mit_alex
falsch.. sie können auch parallel nehmen
Mitglied inaktiv
Ja aber wenn er den 1.08. mitnehmen will, wäre es ja sinniger Monat 3 ff zu beanspruchen.... Aber klar Monat 1+2 kann er trotzdem Elterngeld beanspruchen auch wenn in diesem Zeitraum seine Frau es auch bezieht.
Felica
ich würde mal vermuten beiden ist nicht bewusst das die beiden ersten Monaten automatisch der Mutter zugesprochen werden und deshalb, wenn beide ab Geburt daheim bleiben, sie 4 Monate EG verbrauchen. Auch dann wenn die Mutter im Mutterschutz ist. Viele meinen ja sie könnten das umgehen weil die Mutter ja im Mutterschutz ist und man dann einfach EG nach dem Mutterschutz nimmt. Das das so nicht klappt ist vielen nicht bewusst.
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