Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, vielen Dank für Ihre Antwort, In einer Zusatzvereinbarung die wir unterschreiben müssen sind folgende Regelungen getroffen (s.u.) . Sind die rechtens? Hält sich der Arbeitgeber damit nicht alles offen? Und muss die Kurzarbeit nicht ganz klar für die beantragte Zeit (in dem Fall 3 Monate) festgelegt werden? Darf der Arbeitgeber uns diese Zusatzvereinbarung unterschreiben lassen wenn die Kurzarbeit noch gar nicht beantragt ist? "Aufgrund betrieblicher Erfordernisse führt Firma X ab 01.04.2009 ZUNÄCHST für 3 Monate Kurzarbeit ein. Firma X ist berechtigt, die Arbeitszeit weiter einzuschränken, und zwar sowohl durch Kurzarbeit als auch durch andere Maßnahmen (z.B. Urlaub)" Vielen Dank!
Hallo, bitte Hinweise lesen. Verträge kann ich in diesem Forum nicht prüfen. Liebe Grüsse, NB
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