Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zusatz Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zusatz Elternzeit

BabyNuni

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Zu den 2 Antworten: Ich wollte mir die übrig gebliebene Elternzeit eher für das 3 Lebensjahr oder sogar 3 - 8 Lebensjahr aufheben. Zudem habe ich noch Resturlaub, den ich in 2022 nehmen muss und würde den an die Elternzeit hängen womit ich nach den Sommerferien noch ein paar Wochen frei hätte für die Eingewöhnung/Erkankung etc. Zudem hat man ja als Eltern auch Krankheitstage für das Kind, falls nötig. Heißt das, wenn ich nicht von vorne herein 2 Jahre Elternzeit am Stück nehme, dass ich keinen Anspruch auf die restlichen Monate von den insgesamt 3 Jahren mehr habe, oder kann ich im 3.Lebensjahr oder vom 3-8 Lebensjahr nochmals einen Antrag stellen? Zudem habe ich immer noch nicht verstanden ob ich in Teilzeit bzw ein paar Stunden nur beim Hauptarbeitgeber arbeiten darf (Meine Arbeitsstelle zur Berechnung des Elterngeldes), oder jede andere Stelle annehmen kann, um in der Elternzeit etwas dazu zu verdienen. Meine normale Arbeitsstelle passt von den Arbeitszeiten nicht ( zwischen 8:00-16:00 nur möglich) mit der Betreuung des Kindes. Ich müsste wie gesagt als Physiotherapeutin Abendkurse geben oder in den Abendstunden in der Praxis arbeiten. Wir möchten unser Kind erst nach 1,5 Jahren in die Kita geben, was finanzielle Gründe hat und auch unsere Einstellung ist. Außerdem ist durch Corona sowieso alles wage. Müsste ich die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber (z.b. Abendkurse) während der Elternzeit meinem Hauptarbeitgeber im Krankenhaus mitteilen? Vielen Dank für die Infos!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mir fehlt der Kontext. Bitte alles einfach nochmal reinkopieren. Liebe Grüße NB


mellomania

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also du musst dich für zwei jahre festlegen. du hast natürlich anspruch auf die restelternzeit, musst aber neu beantragen! du kannst die laufende elternzeit nicht einfach verlängern, sondern musst erst wieder arbeiten und dann einen neuen antrag stellen. du darfst in der ez woanders arbeiten, bis zu 30h. das musst du aber von deinem AG vorher genehmigen lassen. er darf das nur ablehnen wenn es z.b. direkte konkurrenz wäre oder so.


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