Zusammenziehen für die Zeit des Elterngeldes - Ummelden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zusammenziehen für die Zeit des Elterngeldes - Ummelden?

Aus beruflichen Gründen habe ich meinen Erstwohnsitz in Hamburg. Meine Frau wird mit unserem gemeinsamen Kind in Niedersachsen gemeldet sein. Für die Zeit des Elterngeldbezuges würde ich mich natürlich an meinem Zweitwohnsitz aufhalten (also unserem gemeinsamen Wohnsitz in Niedersachsen) Dies wäre dieses Jahr von August - Dezember und im nächsten Jahr Januar - Mai. Also weniger als die Hälfte des Jahres - ich würde mich dem entsprechend nicht ummelden. Kann ich im Elterngeld Antrag als Wohnsitz/Aufenthalt trotzdem unseren gemeinsamen Wohnsitz in Niedersachsen angeben, da ich dort sein werde oder muss es die Meldeadresse sein? Vielen Dank!

von PRR1994 am 13.06.2023, 21:14



Antwort auf: Zusammenziehen für die Zeit des Elterngeldes - Ummelden?

Hallo, ich zitiere aus den Richtlinien: "Das Kind muss im selben Haushalt wie der Antragsteller leben. Dies ist der Fall, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft hat, in der es betreut wird. Eine „auf Dauer“ angelegte häusliche Gemeinschaft bedeutet hier, dass es sich nicht lediglich um eine unbeständige häusliche Gemeinschaft handeln darf, sondern dass das Kind zumindest für die Dauer des Elterngeldbezuges in häuslicher Gemeinschaft mit dem Elternteil lebt und von diesem betreut wird. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der eine Elternteil für eine bestimmte Zeit – beispielsweise für die Bezugsmonate beim Elterngeld – im Haushalt des anderen Elternteils wohnt und dort das gemeinsame Kind betreut." Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.06.2023



Antwort auf: Zusammenziehen für die Zeit des Elterngeldes - Ummelden?

Vielleicht noch zur Erklärung: Ich selber trage unser gemeinsames Baby aus, meine Frau wird es nach der Geburt adoptieren. Ich nehme deshalb auch bis Mai elternzeit.

von PRR1994 am 13.06.2023, 21:38



Antwort auf: Zusammenziehen für die Zeit des Elterngeldes - Ummelden?

Du musst dich nicht zwangsläufig ummelden, du musst die Zeit der Elternzeit bzw. des Elterngeldes eben nur mit dem Kind zusammenleben. Das geht auch ohne Ummelden. Du musst allerdings unter der Adresse in Niedersachsen postalisch erreichbar sein für die Elterngeldstelle.

von Dojii am 14.06.2023, 07:05



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