Ändert sich was finanziell beim Zusammenziehen von AE und Freund?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ändert sich was finanziell beim Zusammenziehen von AE und Freund?

Hallo Frau Bader, wenn man als Alleinerziehende zum Freund um/einziehen möchte, würde sich an der finanziellen Lage der AE was ändern? Z.Bsp. im Lohnsteuerbereich, in der Lohnsteuerklasse, im Unterhalt des leiblichen Vaters an das Kind? Wieviel? Könnte dieser dann seinen Unterhalt für sein Kind freiwillig kürzen bzw. gar ganz verweigern?

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 11:13



Antwort auf: Ändert sich was finanziell beim Zusammenziehen von AE und Freund?

Hallo, der KV wird keinen Unterhalt an die KM zahlen müssen, wenn diese in einer gefestigten neuen Beziehung lebt Lohnsteuerklasse ändert sich nur bei Heirat Der Kindesunterhalt ändert sich nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.11.2010



Antwort auf: Ändert sich was finanziell beim Zusammenziehen von AE und Freund?

Unterhalt für das Kind ist unabhängig vom neuen Freund. wenn der Unterhalt vom Vater kommt, könnten Ihr sogar heiraten, nur UHV fällt dann weg. Unterhalt für Dich würde wegfallen. Und die Steuerklasse 2 stünde Dir nicht mehr zu. Der Unterschied ist aber meistens so minimal, daß er durch Ersparnisse durch den Zusammenzug (Wohnung, Nebenkosten) mehr als aufgewogen wird. Evtl. mal schauen, wie das mit Gebühren für Kindergarten/Hort etc. ist - da ist es regional sehr unterschiedlich, ob das Gehalt des neuen Lebenspartners angerechnet wird oder nicht. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 14:13



Antwort auf: Ändert sich was finanziell beim Zusammenziehen von AE und Freund?

Hallo Die Lohnsteuerklasse ändert sich sofort. Mein damaliger Freund ( nun Mann ) war noch nicht ganz beim Meldeamt raus, da haben sie mir mitgeteilt, dass ich nun nicht mehr alleinerziehend bin, da eine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt, schwups hatte ich wieder Lohnsteuerklasse 1. Unterhalt muss Dein Ex weiter für das Kind zahlen,. der neue wird ja nicht zum Vater. Wenn ihr heiraten solltet, dann hast Du keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Wegen Kindergarten : Solange ihr nicht verheiratet seid zählt er nicht mit. Seitdem wir verheiratet sind berechnet das Amt nur mein Einkommen und den fiktiven Trennungsunterhalt, den mein Mann mir im Falle einer Scheidung zahlen müsste !! Nicht mehr, ist ja nicht seiner !

Mitglied inaktiv - 16.11.2010, 10:07



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