jule183
Guten Tag, Ich habe eine 8 Monatige Tochter und überlege gerade, wann es finanziell "am sinnvollsten" ist, wieder schwanger zu werden. Ich bin Studentin und arbeite nebenbei in einem Behindertenwohnheim als Nachtwache/Erzieherin, sodass ich dort auch immer Zuschläge bekommen habe. Ich wurde bei der ersten Schwangerschaft sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt, sodass ich bis zum Mutterschutz mein volles Gehalt + Zuschläge bekommen habe. Momentan sieht es in der Elternzeit natürlich etwas mau aus. Wir wollen gerne ein zweites Kind (auch recht nah an unserem ersten Spatz) und überlegen nun, was am finanziell sinnvollsten ist. Wie verhält es sich, wenn ich noch in der 1jährigen Elternzeit schwanger werde (sowohl vom Gehalt im Beschäftigungsverbot her, also auch das in der Elternzeit)? Oder "muss" ich erst wieder mind. 4 Monate gearbeitet haben + Beschäftigungsverbot, sodass mir 12 Monate angerechnet werden und das Elterngeld nicht noch weniger ist? Ganz lieben Dank und liebe Grüße
Hallo, es zählen für das EG die letzten 12 Mo vor der Geburt - Monate mit MG u Eg von Kind 1 (bis zum 14 LM) werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
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Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
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