Hallo Frau Bader,
Ich dachte ich wende mich an Sie und das Forum mit der Hoffnung, dass mir weitergeholfen werden kann. Ich schildere mal kurz den Sachverhalt:
Ich (23) bin ungeplant schwanger von meinem Freund (25). Ich habe letztes Jahr eine Ausbildung abgeschlossen und habe seit August auf 450€-Basis in einem Einzelhandelsgeschäft für Sportartikel gearbeitet. Der befristete Vertrag wurde nun auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängert (was noch eine andere Sache für Arbeitsrechtler ist!). Deswegen musste ich zum Amt und ALG 1 beantragen. Dies fällt jedoch raus, da der Ausbildungslohn in den letzten Jahren zu gering war und somit falle ich in ALG 2.
Mein Freund hat gerade seinen Bachelor-Abschluss gemacht, ist aber auch nur auf 450€-Basis am arbeiten - er möchte allerdings in seiner Studienrichtung eine Vollzeitstelle finden.
Nun haben wir uns entschlossen gemeinsam in eine Wohnung zu ziehen. Momentan ist es so, dass ich in seiner WG wohne, allerdings in einem eigenen Zimmer (es gibt auch einen separaten Mietvertrag).
Nachdem ich von Amt zu Amt getingelt bin, habe ich nun weitere Formulare für meinen Freund bekommen, da er auch sein Vermögen offen legen soll und wir anscheinend als Bedarfsgemeinschaft gelten, auch schon in der WG!
Nun sind meine Fragen:
1) Müssen wir als BG gesehen werden? Es gibt doch ein sogenanntes Findungsjahr - gielt dies nicht auch bei Schwangerschaft? Wir haben getrennte Kassen, getrennte Möbel usw. die in die Wohnung eingebracht werden...
2) Mein Freund hat Aktien im Wert von ca. 7500 €, ich nur Geschäftsguthaben von 160 € - ansonsten kein Vermögen. Wie sieht es hier mit dem Grundfreibetrag aus? Kann sein Vermögen auf mich angerechnet werden, sodass ihm nichts weggenommen werden kann?
3) Ist es nun sinnvoll der Ansicht, dass wir eine BG wären, zu widersprechen und somit als Einzelpersonen gehsehen zu werden? Was wäre für uns finanziell sinnvoller?
Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können, da ich momentan echt ratlos bin!
Vielen, vielen Dank schonmal!!
Lara
von
Lara92
am 14.10.2015, 13:03
Antwort auf:
Schwanger/ mit Freund zusammenziehen / Wird man als Bedarfsgemeinschaft gesehen?
Hallo,
unabhängig von der Frage der Bedarfsgemeinschaft (würde ich bejahen) ist er Mutter u Kind gegenüber unterhaltspflichtig - und das wird auch vom Jobcenter geprüft.
Er ist also immer vor dem Amt dran
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2015
Antwort auf:
Schwanger/ mit Freund zusammenziehen / Wird man als Bedarfsgemeinschaft gesehen?
Ihr wohnt ja zusammen, sprich beide Einkommen werden gezählt und er muss u.U. erst seine Aktien verkaufen...
Bei mir ist es schon eine Weile her (also 14 Jahre) und damals bin ich zu meinem Freund gezogen und ab da war er für mich "unterhaltspflichtig" bzw wurde sein Gehalt angerechnet.. ich fand allerdigns superschnell wieder Arbeit.
Bei seinem Arbeitskollegen ist es damals sogar so gelaufen, seine Freundin und er hatten getrennte Wohnungen und sie war Hartz IV Empfängerin und nachdem rauskam, das sie ab und an bei Ihr wohnt, musste auch er sein Vermögen offenlegen...
Mal eine Gegenfrage, wer soll denn sonst für sein Kind aufkommen?
von
peekaboo
am 14.10.2015, 14:00
Antwort auf:
Schwanger/ mit Freund zusammenziehen / Wird man als Bedarfsgemeinschaft gesehen?
Auch wenn Ihr nicht zusammenzieht, ist er ab Geburt des Kindes sowohl dem Kind als auch Dir unterhaltspflichtig, sofern er zahlen kann. Dir gegenüber bis zum 3. Geburtstag des Kindes.
Mitglied inaktiv - 14.10.2015, 14:12
Antwort auf:
Schwanger/ mit Freund zusammenziehen / Wird man als Bedarfsgemeinschaft gesehen?
Kann man gemischt sehen.
Es gibt bestimmte Indizien welche das Amt zu Grunde legt um eine Bedarfsgemeinschaft zu sehen. Dazu gehören zB gemeinsame Versicherungen, gemeinsame Konten, gemeinsame Kinder und eben die Bereitschaft für einander dazu sein. Was diese teils auch voraussetzen wenn man entsprechend lange zusammen sind. Nun habt ihr eine gemeinsame Wohnung - siehe Anschrift, erwartet ein Kind und gebt auch an ein Paar zu sein. Da kann man als SB schon denken, OK, das ist was langfristiges. Entsprechend schwer wird es da dann nicht als BG angesehen zu werden. Untermietvertrag ist so eine Sache, den Trick versuchen viele. Entsprechend dürfte das schwer werden.
Davon ab habt ihr aber beide bestimmte Freibeträge. Gestaffelt nach dem Alter. Da ihr beide recht jung seit, dürfte der Aktienwert aber den Freibetrag überschreiten, also denke ich mal, er wird den erst kündigen müssen. Zumal er den nicht mal als "Altersvorsorge" geltend machen kann.
Kann also echt schwierig werden.
Mitglied inaktiv - 14.10.2015, 16:29