Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zulagen während Elterngeld Plus

Frage: Zulagen während Elterngeld Plus

Ulli123

Beitrag melden

Hallo, wie ist das, wenn man während der Elterngeld Plus Zeit Zulagen zb für Nachtarbeit und während Sonn- und Feiertagen verdient? Wird das Elterngeld Plus dann nachträglich gekürzt? Zählt das, was während der Elternzeit auf dem Konto landet, oder das, was ich verdient habe? Die Auszahlung erfolgt ja bei den Zulagen verzögert. In meinem Job ist es so, dass ich die Dokumentation für solche Zulagen erst durch Unterschrift bestätigen muss. Dafür habe ich mehrere Monate Zeit. Wenn ich also erst später die unterschriebene Dokumentation abgeben würde, würden die Beträge erst nach der Elternzeit ausgezahlt. Wie wird das dann berechnet? Viele Grüße Ulli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Es wird auf das EG nah bescheid angerechnet 2. Grds. zählt der Monat, in dem der Lohn verdienst wurde (mit kleinen Ausnahmen) Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Wenn es eine reine Angestelltentätigkeit ist und keine freiberufliche/selbstständige, dann zählt der Monat, in dem das Geld verdient wurde, nicht wann es ausgezahlt wird. Sprich auch nachträgliche Zahlungen/Neuberechnungen älterer Monate können dein Elterngeld noch verringern, wenn diese explizit für ältere Monate ausgewiesen sind. Es werden allerdings nur steuerpflichtige Zulagen angerechnet - das Elterngeld ignoriert alle steuerfreien Gehaltsbestandteile.


Ulli123

Beitrag melden

Danke für deine Antwort. Steuerfrei sind sie. Ich wusste gar nicht, dass sie auch in diesem nicht zählen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Sehr geehrte Frau Bader,  wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten.    Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht.   Unser Sohn ...

x

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J