Ulli123
Hallo, wie ist das, wenn man während der Elterngeld Plus Zeit Zulagen zb für Nachtarbeit und während Sonn- und Feiertagen verdient? Wird das Elterngeld Plus dann nachträglich gekürzt? Zählt das, was während der Elternzeit auf dem Konto landet, oder das, was ich verdient habe? Die Auszahlung erfolgt ja bei den Zulagen verzögert. In meinem Job ist es so, dass ich die Dokumentation für solche Zulagen erst durch Unterschrift bestätigen muss. Dafür habe ich mehrere Monate Zeit. Wenn ich also erst später die unterschriebene Dokumentation abgeben würde, würden die Beträge erst nach der Elternzeit ausgezahlt. Wie wird das dann berechnet? Viele Grüße Ulli
Hallo, 1. Es wird auf das EG nah bescheid angerechnet 2. Grds. zählt der Monat, in dem der Lohn verdienst wurde (mit kleinen Ausnahmen) Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn es eine reine Angestelltentätigkeit ist und keine freiberufliche/selbstständige, dann zählt der Monat, in dem das Geld verdient wurde, nicht wann es ausgezahlt wird. Sprich auch nachträgliche Zahlungen/Neuberechnungen älterer Monate können dein Elterngeld noch verringern, wenn diese explizit für ältere Monate ausgewiesen sind. Es werden allerdings nur steuerpflichtige Zulagen angerechnet - das Elterngeld ignoriert alle steuerfreien Gehaltsbestandteile.
Ulli123
Danke für deine Antwort. Steuerfrei sind sie. Ich wusste gar nicht, dass sie auch in diesem nicht zählen.
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