Hallo! Wenn eine Frau und ein Mann in Zugewinngemeinschaft leben, bleiben meines Wissens Schenkungen und Erbe davon ausgenommen. Wenn einer von beiden nun ein Haus erbt - muss das Haus dann als Konsequenz auch einzig auf den Namen des erbenden Partners im Grundbuch eingetragen werden? Bzw. wenn umgekehrt beide Partner als Eigentümer eingetragen werden, dann hat der Partner doch mitgeerbt und bekommt im Falle einer Scheidung die Hälfte? Ich überlege, wie da ein "Kompromiss" aussehen könnte, der den anderen nicht allzu sehr vor den Kopf stößt - evtl. das Haus auf den Namen des Erben zu schreiben, aber die entsprechenden Mieteinnahmen aus dem Haus aufs gemeinsame Konto? Wäre es außerdem sinnvoll, im Falle einer Erbschaft das Kind gleich mit ins Grundbuch eintragen zu lassen, damit es später mal nicht hohe Erbschaftssteuern zahlen muss? Ganz vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße!
von sce am 17.06.2011, 08:28