Hallo Frau Bader,
Ich überlege meinen Ex Mann auszuzahlen und das zu Hause meiner beiden Kids und das Haus das meine Großeltern mal gebaut haben zu übernehmen.
Mein Ex Mann hat erst satte 90.000 € verlangt, jetzt haben wir uns auf 40.000 geeinigt. Dafür soll ich all seine Schulden übernehmen, sprich die 30.000€ die noch an Hauskredit da sind und die 15.000 die er mir noch schuldet (Haus Auslagen und Unterhalt) nicht einklagen. Für mich also Verlust und 70.000 + Notar+ Anwalt+ Grundbuch Eintragung etc. Kann er sich wirklich wieder aus allem so einfach raus ziehen? Mein Vater hat sich mit einem Vorkaufsrecht im Vertrag des Hauses durch den Notar eintragen lassen. Könnte man damit noch irgendetwas anfangen? Vielen Dank lg
von
LeonieLöwenherz84
am 16.11.2023, 09:38
Antwort auf:
Haus
Hallo,
der aktuelle Wert des Hauses ist zu ermitteln, davon werden die Restschulden abgezogen. Von dem, was übrig bleibt, gehört beiden die Hälfte (wenn das so im Grundbuch eingetragen ist u es keine Sonderfälle gibt). Wenn Sie es übernehmen wollen müssen Sie ihm diese Hälfte auszahlen.
Das Vorkaufsrecht stellt idR keine Wertminderung dar, wenn es in der FAmilie bleibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2023
Antwort auf:
Haus
Frau Bader wird dir wohl nicht antworten, da deine Frage kein RUB ist.
Ich würde mir einen Anwalt nehmen und das über den regeln. Liest sich nicht so, als würdet ihr eigenständig auf einen grünen Zweig kommen.
Vorkaufsrecht deines Vaters ist natürlich weiterhin gegeben, aber wenn deinem Ex Mann und dir das Haus zusammengehört, müsst ihr euch auch beim Verkaufspreis einig sein. Möglichst günstig an deinen Vater zu verkaufen, wird also nicht drin sein.
Sollte ein Verkauf an deinen Vater in Frage kommen (weil ihr euch alle beim Preis einig seid), bekommt jeder die Hälfte. Wenn dein Mann will, dass du den Hauskredit übernimmst, wird das eben von seinem Anteil abgezogen. Gleiches mit dem Betrag, den er dir noch schuldet.
So wird ein Schuh draus.
Aber dafür müsstet ihr euch beim Kaufpreis eben alle einig sein.
von
BlueJasmine
am 16.11.2023, 11:57
Antwort auf:
Haus
Auf den Unterhalt für das Kind kannst du gar nicht verzichten. Ergo da kann dein Exmann auch nichts für Abziehen. (1614 BGB)
von
mamavonbaby
am 16.11.2023, 19:13