Hallo Frau Bader, wie wird ein vorausgezahltes Erbe im Falle einer Scheidung bei Zugewinngemeinschaft behandelt? Ich meine kürzlich gelesen zu haben, eine Erbschaft gehört nicht zum Zugewinn, sprich das Geld würde dem Erben im Falle einer Scheidung alleine gehören. Ist dies auch der Fall, wenn einem der Erbteil noch zu Lebenzeiten der Eltern ausgezahlt wurde? Herzlichen Dank Kirsten
Mitglied inaktiv - 29.04.2003, 20:26