Zugewinngemeinschaft - alles 50/50 teilen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zugewinngemeinschaft - alles 50/50 teilen?

Hallo, ich bin mit meinem Mann seit 9,5 Jahren verheiratet. Wir haben keine Gütertrennung. Während unserer Ehe hat mein Vater (um uns Kinder später die Schenkungssteuer zu ersparen) mir und meinen Geschwistern 2 Mietshäuser zu gleichen Anteilen schon überschrieben, allerdings hat er noch bis zu seinem Tod das Nießrecht. Er bekommt alle Mieteinnahmen und hat auch ansonsten alleine über die Häuser zu entscheiden. Außerdem hat er mir das alte Elternhaus überschrieben, in das mein Mann und ich auch zusammen eingezogen sind. Allerdings alles auf MEINEN Namen, nicht auf den meines Mannes. Hat mein Mann im Falle einer Trennung jetzt Recht auf die Hälfte der Häuser? Er sagt, er hätte sich erkundigt und ich sollte schonmal sehen, wo ich das Geld herbekomme, um es ihm auszuzahlen. Stimmt das? Es war auf jeden Fall mal so, dass in einer Zugewinnngemeinschaft nur das geteilt werden musste, was auf beide Ehepartner übergegangen ist. Aber nicht, wenn einer alleine etwas auf seinen Namen bekommen hat. Können Sie mir da was genaueres sagen? Danke schonmal und LG

Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 11:08



Antwort auf: Zugewinngemeinschaft - alles 50/50 teilen?

Hallo, Schenkungen fallen nicht unter den Zugewinn. Nur das, was das HAus seit der Schenkung an Wert gewonnen hat, wird geteilt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.10.2010



Antwort auf: Zugewinngemeinschaft - alles 50/50 teilen?

Achso, und ich hatte eigentlich gedacht, mit meinem Mann alles gütlich machen zu können, wir haben auch nicht so viel Geld, aber ich wollte jetzt den Kindesunterhalt auch nicht gerichtlich einfordern. Er hat schon zugesagt, dass er für die Kinder bezahlt, was er kann (4 und 7 Jahre alt). Aber muss ich das trotzdem machen? Wenn er es sich irgendwann doch anders überlegt, hab´ ich dann verloren, also ich meine, hab´ ich dann Pech, weil ich es vorher nicht eingefordert habe? Danke und LG

Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 11:20



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