Immer noch Zugewinngemeinschaft ;-)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Immer noch Zugewinngemeinschaft ;-)

Hallo Fr. Bader, ich hätte da noch eine Frage: Sie schreiben zum Vermögensausgleich "Es wird dabei jeweils für jeden Ehepartner getrennt das Endvermögen - das Anfangsvermögen berechnet." Wenn das Ehepaar nun getrennte Sparbücher hat - eines auf seinen und eines auf ihren Namen: Hätte man das dann eigentlich gleich lassen können?? Werden beide Sparbücher zum gemeinsam erwirtschafteten Vermögen gezählt, egal ob sie auf nur einen Namen lauten? Danke für die Info, Ronja

Mitglied inaktiv - 08.01.2002, 17:11



Antwort auf: Immer noch Zugewinngemeinschaft ;-)

Liebe Ronja, das kommt darauf an, mit was für Geld die Sparbücher gefüllt worden sind. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2002



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