Hallo Fr. Bader, ich hätte da noch eine Frage: Sie schreiben zum Vermögensausgleich "Es wird dabei jeweils für jeden Ehepartner getrennt das Endvermögen - das Anfangsvermögen berechnet." Wenn das Ehepaar nun getrennte Sparbücher hat - eines auf seinen und eines auf ihren Namen: Hätte man das dann eigentlich gleich lassen können?? Werden beide Sparbücher zum gemeinsam erwirtschafteten Vermögen gezählt, egal ob sie auf nur einen Namen lauten? Danke für die Info, Ronja
Mitglied inaktiv - 08.01.2002, 17:11