Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zu wann ist Unterhalt fällig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zu wann ist Unterhalt fällig?

-chOcO-

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Sehr geehrte Frau Bader, im letzten Monat wurde zwischen meinem Ex-Mann und mir ein Vergleich bzgl. des Unterhalts für unsere 6jährige Tochter geschlossen. Den Vergleich habe ich am Wochenende nun auch schriftlich vom Gericht erhalten. Dort ist allerdings nur die Summe (100% = 399€ abzgl. hälftigem Kindergeld) aufgeführt. Nicht aber, zu wann dieser fällig ist. Ich meine gelesen zu haben, dass dieser immer zum Monatsersten im Voraus auf dem Konto sein müsste. Gibt es irgendetwas, worauf ich mich dort berufen kann? Da er ab 07/18 zahlen muss, müsste das Geld ja eigentlich schon da sein? Vielen Dank für Ihre Mühe. Choco


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Unterhaltszahlung ist nach § 1612 Abs. 3 Satz 1 BGB monatlich im Voraus in voller Höhe fällig. Liebe Grüße NB


Gucci75

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Bei UH-Zahlungen handelt es sich um eine Geldschuld, deren fristgerechte Zahlung nicht auf den Geldeingang beim Gläubiger abstellt, sondern auf die rechtzeitige Absendung des Betrages (§ 270 BGB).


-chOcO-

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Was hat der Unterhalt mit dem Zahlungsort zu tun? Der Paragraf hilft mir überhaupt nicht weiter und besagt auch nicht, wann der Unterhalt gezahlt bzw. Bei mir angekommen sein muss.


-chOcO-

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Hat sich soweit erledigt. Er schrieb mir eben, dass er keinen Unterhalt zahlt, solange er ALG2 bekommt (das war dem Gericht bekannt und dennoch wurde der Unterhalt ab Juli festgesetzt).


Felica

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Ehrlich? Heute ist der 02.07. Es ist der erste Monat wo er zahlen muss. Du hast Samstag erst den Brief bekommen. Manche Banken brauchen 1-3 Werktage. Und habe nur 1-2 Zeiten wo Buchungen getätigt werden. Kann es sei das du auf Krawall aus bist?


-chOcO-

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A) Er weiß genau so lange wie ich, dass er ab diesem Monat Unterhalt zahlen soll. Unabhängig davon, ob ein Schreiben kommt. Er war bei der Verhandlung dabei. B) Ich habe lediglich gefragt, ob es einen rechtlichen Zeitraum gibt, weil im Vergleich nichts steht. Und wenn meine gelesene Info richtig wäre, müsste es da sein. Den Kalender kann ich lesen, aber danke für den Hinweis. C) Siehe oben - Papa hat erst gar nicht vor zu zahlen. Ob ich dann auch Krawall aus bin? Jetzt wahrscheinlich schon. Vorher eher nicht.


misses-cat

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Wusstest du vorher das er von ALG 2 lebt? Dann hättest du es dir doch denken können. Der Juli wurde festgelegt weil er ab jetzt Schulden ansammeln wird für jeden Monat wo er nicht zahlt. Falls du nicht neu geheiratet hast kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Und du kannst den Vater auch anzeigen, was viele nicht wissen keinen Unterhalt zu zahlen ist eine Straftat auf die bis zu drei Jahre Gefängnis steht ( wird leider viel zu selten angewendet) Ich hab den Spaß im Moment auch mit meinen drei großen, ich bin ehrlich ich rechne nicht damit das noch jemals wieder Unterhalt gezahlt wird. Deshalb gehe ich jetzt wieder arbeiten wo mein jüngstes Kind gerade Mal ein Jahr alt ist ( wäre gern zwei Zuhause geblieben) aber da ich verheiratet bin bekomme ich auch keinen Unterhaltsvorschuss.


-chOcO-

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Ich bin neu verheiratet, daher fällt UHV flach. Ja, ich wusste dass er ALG2 bekommt. Außer seiner Ausbildung von 2011 bis 2013 hat er noch nie einen Finger krumm gemacht. Ja, eigentlich hätte ich es wissen müssen. Da es aber nun einen Beschluss darüber gibt, dachte ich insgeheim echt dass sich da nun etwas ändert. Blöder Fehler, ich weiß.


Gucci75

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Rechtzeitige Anweisung an den Zahlungsort (dich) reicht aus.


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