Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe mich auf Ihre Antowort zur oben genannten Frage, die ich formuliert hatte. Ich weiß eigentlich bereits, dass sich dass die Berechnungsgrundlage des Elterngelds durch meine selbständige Tätigkeit in 2016 nicht die letzten 12 Monate sind, sondern das letzte Kalenderjahr. Dies wurde mir von der Elterngeldstelle auch so betätigt. Ist diese Auskunft falsch? Mein Frage galt ja aber vor allem dem Mutterschaftsgeld. Hier würde ich mich freuen, wenn Sie mir einen Antwort geben könnten, die sich auf einen wie von mir beschriebenen Fall bezieht. Auch hier habe ich eigentlich bereits die Auskunft, dass im Fall vom Bezug von ALG I bei Eintritt in die Schutzfrist von der gesetzlichen Krankenkasse das volle ALG I ersetzt wird. Nicht das Krankengeld wird gezahlt. Verstehe ich Sie nun richtig, dass die beschriebene Situation sich so auf das Mutterschaftsgeld auswirkt, dass auf Grund eines selbständigen Auftrags von einer Woche in der Zeit von 3 Monaten vor der Schutzfrist, auf Grund dieses Auftrags dann statt dem vollen Netto des ALG I dann nur das Krankengeld bezahlt würde? Mit freundlichen Grüßen
von Mutter2016 am 02.05.2016, 15:14