Sehr geehrte Frau Bader, mein Entbindungstermin ist am 20.09.2016. Ich werde zu diesem Zeitpunkt ALG I erhalten, wie aktuell der Fall (seit Beginn des Jahres). Gekündigt wurde mir im Übrigen kurz vor der Schwangerschaft, nicht währenddessen. Meine Schutzfrist beginnt am 9.8.2016. Ich hatte gelesen, dass sich das Mutterschaftsgeld nach dem Einkommen der letzen 3 Kalendermonate richtet, also dem Einkommen ab 1.Mai. Dies wird hauptsächlich aus ALG I bestehen. Allerdings habe ich vor mich in den kommenden Tagen für eine Woche beim Arbeitsamt abzumelden um einem selbständigen Auftrag nachzugehen. Welchen Einfluss hat dies auf meinen Mutterschaftsgeldbezug? Ich bin gesetzlich versichert, durch die Agentur für Arbeit. Während der Dauer eines Auftrags wäre ich freiwillig gesetzlich versichert. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit besten Grüßen
von Mutter2016 am 02.05.2016, 12:10