Mitglied inaktiv
Hallo Forumteilnehmer, sehr geehrte Frau Bader, Seit dem 11.04.2003, arbeite ich in einem Unternehmen mit einem Zeitvertrag mit folgendem Original-Text: Der Arbeitnehmer tritt mit Wirkung vom 11.04.2003 in die Dienste der Firma ein. Der Zeitraum des Arbeitsverhältnisses wird auf 18 Monate festgelegt. Dem Arbeitsverhältnis ist ein Probearbeitsverhältnis von 6 Monaten vorgeschaltet. Seit dem 18.03.2004, ist dem Arbeitgeber bekannt, dass ich schwanger bin (Meldung mit Attest). Am 20.09.2004 gehe ich in den vorgeburtlichen, 6-wöchigen Mutterschutz – hätte also Anspruch auf die Mutterschutzzahlungen der Krankenkasse und die ergänzenden Zahlungen des Arbeitgebers (wie lange???) Meine zwei Kolleginnen haben vor einer Woche ihre Vertragsverlängerungen erhalten und zwar für ein Vierteljahr – ich nicht... Das bedeutet, dass der AG davon ausgeht, dass das Vertragsverhältnis am 11.10.2004 endet..... Ich bin mir aufgrund der Formulierung nicht sicher – eigentlich war ich in dem Glauben, dass mein Vertrag 18 Monate plus 6 Monate Probezeit andauert, also insgesamt 24 Monate, demzufolge bis zum 11.04.2005 – was ja zulässig wäre, da kein Grund für die Befristung angegeben wurde, oder? Für mich ergeben sich jetzt lebenswichtige Fragen: 1. Wie lange dauert das Vertragsverhältnis? Endet es am 11.10.2004 oder am 11.04.2005? 2. Ist es eventuell vielleicht kein rechtmäßig befristeter Vertrag? 3. Was muss ich veranlassen, wenn nach 3 Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz die Zahlungen des Arbeitgebers ausbleiben? Das Arbeitsamt zahlt übrigens nichts, dort war ich bereits... 4. Wenn die Befristung auf 18 Monate korrekt ist, darf dann mein AG nur mir die Vierteljahresverlängerung des Vertrages nicht gewähren? 5. Wie geht es weiter – Behördengänge etc. wenn mein Vertrag – wie aus AG-Sicht wohl angedacht am 11.10.2004 endet? Sozi kann nach 1,5 Jahren Arbeitstätigkeit doch wohl nicht sein, oder? 6. Was ist mit meinem Krankenversicherungsschutz? Das Baby kommt übrigens am 01.11.04 - schlechte Aussichten für eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht, wie mache ich das bloß? Hoffentlich können Sie/könnt ihr mir weiterhelfen, das Gewerbeaufsichtsamt, das Arbeitsamt, die Krankenkasse, das BM f. Frauen konnten mir leider nichts Konkretes mitteilen... Für sonstige Tip(p)s bin ich selbstverständlich sehr dankbar! Vielen Dank vorab VLG nefertari
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise, eine individuelle Beratung darf hier nicht stattfinden. Der Vertrag endet trotz SS, danach erhalten Sie Leistunegn vom AA: Gruß, NB
P.S. Ich kann IHnen nur entgeltlich über meine E-Mail nicola.bader@rz-online.de Auskunft erteilen, die dann auch verbindlich ist
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vorab danke für Ihre Antwort; mir war klar, dass ich hier keine fundierte Rechtsberatung erwarten kann, dass war auch nicht mein Anliegen. Trotzdem wäre es hilfreich für mich in meiner derzeitigen Situation, wenn z.B. andere betroffene Frauen vielleicht schreiben, was sie in dieser Situation tun würden oder veranlasst hätten. Was das Arbeitsamt angeht, ich gehe am 20.09.04 in den Mutterschutz - der errechnete Geburtstermin ist am 01.11.2004, bleiben vom Vertragsauslauf lediglich 3 Wochen bis zur Geburt um meinen vorgeburtlichen Mutterschutz zu unterbrechen und mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Als ich vor kurzem "versuchte", mich arbeitslos zu melden, reagierte man äußerst hilflos auf mein Anliegen und sagte ganz klar, dass eine Sperre wegen mangelnder Vermittlungsfähigkeit in Erwägung gezogen werden müsste - denn unter den gg. Voraussetzungen wäre eine Einstellung unrealistisch, zumal die Schutzmaßnahmen hinsichtlich Kündigungsschutz in der Probezeit höher wären, als jetzt in meinem 1,5 Jahre andauernden Arbeitsverhältnis! Darauf ließe sich faktisch kein pot. AG ein. Ich weiß nicht, ob es eine umfassende Rechtsberatung darstellt, mir jetzt zu sagen, was ich veranlassen kann oder sogar tun muss, um nicht in die Sozialhilfe zu fallen. Nebenbei bemerkt, hätte ich viel Geld zur Verfügung, würde ich nicht über dieses Forum um Tipps bitten, sondern einfach zuhause bleiben. Was die individuelle Rechtsberatung angeht, so müsste ich vorab wissen, was eine Beratung per E-Mail kosten würde. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass jede der erwähnten Instanzen jeweils auf eine Andere verweist, wenn es um konkrete Informationen geht. So verkommt Mutterschutz wohl zur Makulatur, dass betrifft alle Frauen in solchen Situationen. Liebe Grüße nefertari
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