Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeitpunkt für Beantragung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zeitpunkt für Beantragung der Elternzeit

Elfrun

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Hallo Frau Bader, ich habe in den Fragen der Woche Ihren Beitrag gelesen und noch einmal eine Rückfrage dazu. Sie schrieben auf die Frage, wann die EZ beginnt, dass diese mit der Geburt beginnt, sie aber 7 Wochen vorher beantragt werden muss. Bedeutet dies, 7 Wochen vor dem errechneten Stichtag? Ich hatte hierzu kürzlich mit meiner zuständigen HR-Managerin geschrieben und die hatte mir mitgeteilt, dass ich den Antrag gemäß dem Elternzeitgesetz in der Woche nach der Geburt stellen muss. Ich möchte jetzt nicht durch Verfristung um die EZ gebracht werden, daher frage ich vorsichtshalber noch mal nach... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort :) Schönen Gruß Elfrun


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 7 Wo vor Beginn, also, da man idR 8 Wo nach der Geburt Mutterschutz hat, eine Woche nach der Geburt Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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In der Woche nach der Geburt ist richtig wenn Dein Kind kein Frühchen ist. Der Mutterschutz wird bei der Frist nicht mitgezählt. Wenn Dein Kind ein Frühchen ist, dann 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes. Du kannst das ganze aber auch bereits jetzt machen und schreibst rein 'ab der Geburt meines Kindes, voraussichtlich xx.xx.xxxx' - dann musst Du nur noch mit der Geburtsurkunde den korrekten Geburtstermin mitteilen. LG Sabine


Elfrun

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Super, vielen Dank für die Antworten :)


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