Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeit zwischen Ende EZU und neuem Mutterschutz überbrücken

Frage: Zeit zwischen Ende EZU und neuem Mutterschutz überbrücken

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Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub endet in Kürze, ich bin aber wieder schwanger und drei Wochen nach dem Ende des EZU fängt der neue Mutterschutzurlaub an. Da ich keine Betreuung für unsere große Tochter in diesen drei Wochen habe, kann ich dann auch nicht Vollzeit arbeiten, mein Arbeitgeber hätte allerdings auch gar nicht genug Arbeit, wenn ich das wollte; also suchen wir nach einer Alternativlösung, um diese drei Wochen zu überbrücken, damit ich erneuten Anspruch auf Mutterschutz und EZU habe. Besteht sozialversicherungsrechtlich gesehen die Möglichkeit, das ich in diesen drei Wochen unbezahlten Urlaub nehme? Dann würde ja auch für meinen Arbeitgeber kein finanzieller Nachteil entstehen. Kann er mich dann der Krankenkasse beitragsfrei melden? Oder wäre es möglich, da ich im Moment noch bei diesem Arbeitgeber aushilfsweise arbeite, für diese drei Wochen mein Gehalt von 325€ auf Lohnsteuerkarte zu verdienen, um so wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein? ( jetzt habe ich eine Freistellungsbescheinigung). Schon im voraus danke für eine Antwort und viele Grüße Sandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandy, alles sehr schlecht. Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Man muss also arbeiten gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Unbezahlter EU ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Gruß, Nb


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