Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlungen von der Mutter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zahlungen von der Mutter

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Hallo, mein Parner hat neben unseren drei Kindern noch eine Tochter aus der früheren Beziehung. Die Mutterbezieht momentan Unterhaltsvorschuss vom JA da der vedienst meines Mannes nicht so hoch ist, allerdings zahlen wir monatlich was ans KA auch zurück. Die Mutter bezieht für die Tochter das mtl. Kindergeld. Nun ist meine Frage....In den Schulferien haben wir die große die hälfte davon bei uns. Also nun in den Sommerferien drei Wo. lang. Kann der Vater dann verlangen das die Kindesmutter ihm für diese Zeit anteilig das Kindergeld in diesen Monat auszahlt??? Gilt natürlich auch für die anderen Ferien.... Über eine Antwort würde ich mich freuen. LG minischlumpf


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Nein, auch Unterhalt darf nicht gemindert werden.


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HI... ich dachte immer das das Kindergeld schon auf den Unterhalt angerechnet wird also das der "nichtfürsorgende" Elternteil dann weniger Unterhalt zahlen muß, weil da 127 Euronen abgezogen werden bei geteiltem Sorgerecht... Aber vielleicht bin ich da auch verkehrt informiert... LG Peeka


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peekaboo stimmt. Außerdem kann der andere NICHTBETREUENDE elternteil nicht erlangen, dass in der zeit der unterhalt entfällt, da die kosten ja trotzdem auflaufen (z.b. kiga, wohnung, etc)


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Ds mag ja alles richtig sein.....vielleicht habe ich mich ein wenig falsch ausgedrückt. Die Kosten bei der KM laufen ja weiter das ist richtig und wissen wir , aber unsere Kosten steigen ja auch bei einer Person mehr in den gesamten Ferien. Daher hatte ich gefragt ob die möglichkeit bestehe das man dann das KG für die Zeiten der Ferien anteilmäßig aufteilen kann.....denn damals war es schon so (vor 25 Jahren) das mein Vater auch Unterhalt zahlen mußte und durfte aber pro Tag im Monat anteilig Geld davon abziehen den ich in den Ferien dort war. Wenn es doch damals schon sowas gab müßte doch sowas heute auch noch irgendwo geregelt sein. Naja mal schauen was Frau Bader antwortet. LG minischlumpf


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Hallo, Kosten die durch Umgang entstehen kommen zu den Unterhaltsleistungen hinzu. Sie können nicht irgendwie mit der M;utter abgerechnet werden. Doch... können schon, MÜSSEN aber nach der bisherigen Rechtsprechung aber nicht. Kosten die durch und während des Umgangs entstehen trägt (in Eurem Fall) der Vater. Ändern würde sich evtl. etwas, wenn das Kind einige Monate bei Euch verbringen würde, aber nicht "nur" durch 50% der Ferien. Das ist kein geschriebenes Recht, sondern allgemeine Rechtsprechung. Viele Grüße Désirée


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